Hinweise zur Berufsschulanmeldung

Standorterlass

Anmeldung zur Berufsschule durch den Ausbildungsbetrieb – Verfahren ab Schuljahr 2026/2027 (Standorterlass)
Auf Grundlage des seit dem Schuljahr 2025/2026 in Erprobung befindlichen Standorterlasses besteht in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, Auszubildende entweder am regulären Berufsschulstandort (Stammschule) anzumelden oder sie vorübergehend (für ein bis zwei Schuljahre) an der Wohnortschule zu beschulen, sofern dort ein artverwandter Ausbildungsberuf eingerichtet ist, der eine gemeinsame Beschulung zulässt.
Ein zentrales Instrument hierfür ist das landeseinheitlich zu verwendende Formblatt, da es die erforderlichen Angaben – insbesondere zur Zuständigkeit sowie zu einer ggf. abweichenden, vorübergehenden Beschulung – strukturiert abbildet und damit eine rechtssichere, nachvollziehbare und einheitliche Verfahrensdurchführung unterstützt.

Ablauf zur Anmeldung

  1. Das Formblatt „Anmeldung zur Berufsschule“ wird über die Schulhomepages der berufsbildenden Schulen veröffentlicht.
  2. Der Ausbildungsbetrieb füllt das Formblatt „Anmeldung zur Berufsschule“ aus und meldet die Auszubildende/den Auszubildenden bei der zuständigen Berufsschule an. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Standorterlass, der zum Schuljahr 2026/2027 in eine Verordnung überführt werden soll.
  3. Wird eine vorübergehende Beschulung an der Wohnortschule der/des Auszubildenden gewünscht, ist dies unter Angabe der entsprechenden Begründung auf dem Formblatt unter Nr. 5 zu vermerken.
  4. Das Anmeldeformblatt ist durch den Ausbildungsbetrieb der zuständigen Berufsschule (Stammschule) zuzuleiten.
  5. Im Falle einer vorübergehenden abweichenden Beschulung an der Wohnortschule ist durch den Ausbildungsbetrieb eine Kopie der Anmeldung zusätzlich der Wohnortschule zu übermitteln.
  6. a) Bei regulärer Anmeldung zur Berufsschule erfolgt die Bestätigung der Aufnahme durch die zuständige Berufsschule.
    b) Wird eine vorübergehende Beschulung an der Wohnortschule auf dem Formblatt unter Nr. 5 angezeigt, erfolgt die Rückmeldung zur Aufnahme bzw. Nichtaufnahme an den Ausbildungsbetrieb sowie an die zuständige Berufsschule durch die Wohnortschule.
Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass im Fall einer vorübergehenden Beschulung an der Wohnortschule (abweichend von der zuständigen Berufsschule) diese Angabe durch den Ausbildungsbetrieb unter Nr. 5 im Formular zu vermerken ist und die Anmeldung in diesem Fall sowohl der zuständigen Berufsschule als auch der Wohnortschule zugeht. Damit sind die beteiligten Berufsschulen von Beginn des Ausbildungsverhältnisses an informiert.