Neuordnung Floristen
Die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in" ist abgeschlossen und tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild der Floristin/ des Floristen im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kommt betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu.
Diese veränderten beruflichen Anforderungen spiegeln sich in angepassten Ausbildungsinhalten und Lernfeldern wider. Darüber hinaus wurden die modernisierten Standardberufsbildpositionen und die gestreckte Abschlussprüfung als Prüfungsform eingeführt.
Die neue Ausbildungsverordnung finden Sie unter diesem Link.
Informationsveranstaltung für Ausbildungsbetriebe
Um Ausbildungsbetrieben einen tieferen Einblick in das modernisierte Berufsbild zu gewähren, werden 2025 vier Informationsveranstaltungen angeboten. Gemeinsam mit IHKs und dem im Neuordnungsverfahren federführenden "Fachverband Deutscher Floristen (FDF)" werden folgende Termine durchgeführt:
- Donnerstag, 10. April 2025: Veranstaltung „Nord“ – DIHK/FDF gemeinsam mit der HK Hamburg
- Mittwoch, 30. April 2025: Veranstaltung „Ost“ – DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Chemnitz
- Dienstag, 13. Mai 2025: Veranstaltung „Süd“ – DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern
- Mittwoch, 14. Mai 2025: Veranstaltung „West“ – DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Nord Westfalen
Die Durchführung erfolgt jeweils virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr. Vorgestellt wird das modernisierte Berufsbild "Florist/-in" mit Einblicken in den Ausbildungsrahmenplan, die schulischen Lernfelder und die gestreckte Abschlussprüfung.