Ausbildung

Verordnungen Ausbildungsberufe

Folgende Ausbildungsberufe unterliegen seit dem 1. August 2020 einer neuen Verordnung (VO) bzw. einer Änderung zur Berufsausausbildung:
  1. Laborberufe: Chemie-, Biologie-, Lacklaborant/in
  2. IT-Berufe: Fachinformatiker/in, IT-Systemelektroniker/in, Kaufmann/frau für Digitalisierungsmanagement, Kaufmann/frau für IT-System-Management. Hören Sie hierzu den Podcast von Stefan Macke, Ausbildungsleiter für Fachinformatiker Anwendungsentwicklung und Systemintegration, IHK-Prüfer und Hochschuldozent für Programmierung und Software-Engineering.
  3. Kaufleute für Groß- und Außenhandelsmanagement
  4. Bankkaufleute
  5. Mediengestalter/in Bild und Ton
An dieser Stelle soll nur über die markantesten Änderungen informiert werden.
  1. Bei den Laborberufen wurden die zur Verfügung stehenden Wahlqualifikationen ausgedünnt. So wurden die Wahlqualifikationen für den Beruf Chemielaborant von 28 auf 20 und bei den Biologielaboranten von 21 auf 16 reduziert. Die Durchführungsdauer der Wahlqualifikationen ist auf 13 Wochen festgelegt. Des Weiteren wurde die entsprechende Auswahlliste auf nur eine reduziert. Da diesbezüglich nur eine Änderungsverordnung ergangen ist, ist für alle anderen Inhalte die geltende VO weiterhin maßgeblich.
  2. Nach einer ersten Änderung 2018 machen die IT-Berufe ihre Neuerung insbesondere durch zwei neue Bezeichnungen innerhalb der Berufsgruppe deutlich. Hintergrund ist die lange überfällige Nachbesserung hinsichtlich Industrie 4.0 und Schnittstellen in der Anwendung zu den industriellen Elektroberufen. Um der Komplexität der Neuordnung gerecht zu werden, hat nun jeder der benannten Ausbildungsberufe seine eigene Verordnung erhalten. Ein Verweis macht aber die Zugehörigkeit zur gleichen Berufsfamilie deutlich. Der Fachinformatiker beinhaltet jetzt neben den alten Fachrichtungen Anwendungsentwicklung und Systemintegration auch zwei neue Fachrichtungen - Digitale Vernetzung und Daten und Prozessanalyse. Sofern ein Ausbildungsverhältnis nach alter Ausbildungsverordnung besteht und noch keine Zwischenprüfung absolviert wurde, kann im beiderseitigen Einvernehmen durch Änderungsvertrag das Ausbildungsverhältnis auf die neue Verordnung umgeschrieben werden. Ein Novum ist bei allen IT-Berufen, die Gliederung in eine gestreckte Abschlussprüfung mit Teil 1 und 2.
  3. Bei dem bisherigen Ausbildungsberuf „Kaufmann/frau im Groß- und Außenhandel“ wird die Erneuerung schon in der Bezeichnung deutlich: alle ab dem 1. August 2020 beginnenden Auszubildenden werden nach erfolgreichem Abschluss die Berufsbezeichnung „Kaufmann/frau für Groß – und Außenhandelsmanagement“ tragen. Die Ausbildungsinhalte wurden dem Leitbild des modernen Kaufmannes angepasst, die beiden Fachrichtungen „Großhandel“ und „Außenhandel“ ebenfalls beibehalten und angepasst. Das künftige Profil akzentuiert noch stärker die übergeordnete Kompetenz des prozessorientierten Steuerns, Reflektierens und Optimierens entlang der Wertschöpfungskette im Groß- und Außenhandel. Auch hier wird die Abschlussprüfung zukünftig aus den Teilen 1 und 2 bestehen.
  4. Die Inhalte der VO für die Bankkaufleute wurde nach mehr als 20 Jahre an das moderne Bankengeschäft angepasst. Mit der Verlagerung des klassischen Schaltergeschäfts zu fast vollständigen digitalen Geschäftsprozessen wird mehr Augenmerk auf die ganzheitliche Kundenorientierung unter verstärkter Nutzung digitale Kanäle konsequent in den Mittelpunkt der Ausbildung gestellt. Dies wird insbesondere in der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen, wie z.B. „Serviceleistungen anbieten“, und Arbeitsmethoden, wie „Projektorientiert arbeiten“ deutlich. Die Änderung der Abschlussprüfung in die Teile 1 und 2 runden das moderne Berufsbild ab.
  5. Das Einfließen des Ausbildungsberufes „Film- und Videoeditor/in“ in den „Mediengestalter/in Bild und Ton“ und die rasante Entwicklung von Trends und Technologien in diesem Bereich machten eine grundlegende Modernisierung des Berufsbildes „Mediengestalter/in Bild und Ton“ dringend notwendig. Die Neuordnung hat das Ziel, vor allem die produktionstechnischen und -organisatorischen Veränderungen der betrieblichen Praxis in die Ausbildung aufzunehmen. Die elektrotechnischen Inhalte werden reduziert, die informationstechnischen Ausbildungsinhalte ausgeweitet. Somit wird den Betrieben die Ausbildung aufgrund höherer Flexibilität und Praxisnähe in der Verordnung erleichtert. Während die Berufsprofilgebenden Positionen reduziert wurden und die Einsatzgebiete entfallen sind, haben die Integrativen Berufsbildpositionen aufgestockt. Des Weiteren sind sog. „große“ und „kleine“ (Bezeichnung hinsichtl. zeitl. Zuordnung) Wahlqualifikationen eingeflossen, die eine Spezialisierung und breitere Handlungskompetenz ermöglichen sollen. Die Berufsbezeichnung Film- und Videoeditor/-in wird gestrichen. Ganz klassisch dagegen bleibt die Einteilung in Zwischen- und Abschlussprüfung.
Bei Fragen sprechen Sie gern den Ausbildungsberater Ihrer Region an!