Zuschuss

RabAz - Fahrkostenzuschuss

Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung:
BbS in Sachsen-Anhalt = Zuordnung nach dem Standort der Berufsschule
BbS außerhalb Sachsen-Anhalt = Zuordnung nach dem Wohnort
Landesschulamt Halle, E.-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
für Landkreise ABI, BLK, DE, HAL, MSH, SK, WB
Landesschulamt Magdeburg, Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg
für Landkreise BK, HZ, JL, MD, SAW, SDL, SLK
Vor dem Einreichen im Landesschulamt ist der Antrag der Berufsschule zur Bestätigung vorzulegen.

Wer erhält Zuwendungen?

Auszubildenden die eine auswärtige Berufsschule in oder außerhalb von Sachsen-Anhalt besuchen. Eine Zuwendung für auswärtige Unterbringung wird dann gewährt, wenn die Auszubildenden am Blockunterricht teilnehmen müssen, weil an der örtlichen Berufsschule keine Fachklasse besteht. Die Änderungen der Richtlinie verbessern die Bedingungen für die Auszubildenden.

Welche Voraussetzungen müssen für den Auszubildenden vorliegen?

Der Auszubildende muss in Sachsen-Anhalt wohnen und einen Ausbildungsvertrag mit einem Betrieb in Sachsen-Anhalt geschlossen haben. Des Weiteren muss der Auszubildende eine Berufsschule besuchen die außerhalb des Landkreises seines Ausbildungsbetriebes liegt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Ausgaben für die Unterbringung und die Ausgaben für die Fahrt bei dem Besuch einer auswärtigen Berufsschule.

Übernachtungskosten

Die Übernachtungskosten werden innerhalb von Sachsen-Anhalt mit 45,00 Euro und außerhalb mit 70,00 Euro pro Schulwoche pauschal gefördert.

Fahrtkosten

Die Fahrtkosten werden im 1. Lehrjahr in Höhe von 20,00 Euro pauschal bezahlt. Hierbei ist es unabhängig von der Übernachtung. Der Auszubildende bekommt sowohl das tägliche Pendeln als auch die Hin- und Rückfahrt für die Schulwoche pauschal mit 20,00 Euro gefördert. Im 2. und 3. Lehrjahr wird dagegen die Pauschale von 20,00 Euro nur gezahlt, wenn der Auszubildende
auch in der Schulwoche übernachtet.

Wie verläuft die Antragsstellung?

Der Antrag (Anlagen 1-3 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 168 KB)) kann an folgende Adressen gerichtet werden:
Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 12
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 12
Turmschanzenstr. 28
39114 Magdeburg
Zuständigkeit für die Antragsbearbeitung:
BbS in Sachsen-Anhalt = Zuordnung nach dem Standort der Berufsschule
BbS außerhalb Sachsen-Anhalt = Zuordnung nach dem Wohnort
Landesschulamt Halle, E.-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle
für Landkreise ABI, BLK, DE, HAL, MSH, SK, WB
Landesschulamt Magdeburg, Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg
für Landkreise BK, HZ, JL, MD, SAW, SDL, SLK
Vor dem Einreichen im Landesschulamt ist der Antrag der Berufsschule zur Bestätigung vorzulegen.

Wie lange kann der Antrag gestellt werden?

Bei der Antragsstellung sind die Schulhalbjahre zu beachten. Folgende Zeiträume sind hierbei relevant:
1. Schulhalbjahr 01.08. – 31.01. > Antrag ist bis zum 31.03. einzureichen
2. Schulhalbjahr 01.02. – 30.07. > Antrag ist bis zum 30.09. einzureichen

Welche Anlagen müssen eingereicht werden?