Wer darf ausbilden?

Ausbilden kann, wer dafür persönlich und fachlich geeignet ist und über einen Berufsabschluss verfügt. Der Ausbilder und die Ausbilderin können nach längerer Berufspraxis auch in verwandten Berufen ausbilden. Es besteht die Möglichkeit der Zuerkennung fachlicher Eignung. Darüber hinaus ist die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachzuweisen.
Der schriftliche Teil der Ausbilderprüfung besteht aus der Erarbeitung fallbezogener Aufgabenstellungen; die praktische Prüfung beinhaltet die Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungseinheit, deren Auswahl und Gestaltung vom Prüfungsteilnehmer bestimmt wird. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung werden Lehrgänge zwischen 60 und 100 Stunden angeboten. Es ist aber auch ein Selbststudium oder die Teilnahme an einem Fernlehrgang möglich.

Der Ausbildungsbetrieb muss so ausgestattet sein, dass die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt werden können, die in der Ausbildungsordnung vorgesehen sind. Technische Geräte und Werkzeug müssen nicht dem modernsten, aber dem aktuellen technischen Stand entsprechen.
Wenn der Betrieb stark spezialisiert ist, kann er sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen und im Verbund ausbilden. Auch hier hilft die Ausbildungsberatung der IHK Magdeburg.
Das Verhältnis zwischen den beschäftigten Fachkräften und Auszubildenden sollte angemessen sein. Als angemessenes Verhältnis der Zahl der Auszubildenden zur Zahl der Fachkräfte gilt in der Regel:
  • ein bis zwei Fachkräfte: ein Auszubildender,
  • drei bis fünf Fachkräfte: zwei Auszubildende,
  • sechs bis acht Fachkräfte: drei Auszubildende,
  • je weitere drei Fachkräfte: ein weiterer Auszubildender.
Wie viele Auszubildende ein Unternehmen ausbildet, wird mit der Ausbildungsberatung abgestimmt.
Im Unternehmen unterscheidet man zwischen dem Ausbildenden und dem Ausbilder. Der Ausbildende ist der Vertragspartner der Auszubildenden. Der Ausbilder oder die Ausbilderin ist die Person, die den jungen Leuten alle notwendigen Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt.

Ihre IHK ist verantwortlich für:
  • die Prüfung der Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbilder/-innen,
  • den Erlass von Rechtsvorschriften für die Durchführung der Ausbildung, z. B. Prüfungsordnungen, Ausbildungsvertrag und Ausbildungsnachweis,
  • die Beratung von Betrieben und Auszubildenden, z. B. bei der Einrichtung von Ausbildungsplätzen oder Streitigkeiten zwischen Betrieb und Auszubildenden,
  • die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen,
  • die Eintragung, Änderung und Löschung von Ausbildungsverträgen.