Wieviel verdient ein Auszubildender?

Ausschlaggebend für die Höhe der Ausbildungsvergütung ist die Branchenzugehörigkeit des Ausbildungsbetriebes. Sie wird nicht auf Grundlage des Ausbildungsberufes bezahlt, sondern richtet sich allein nach der Branche, in der eine Ausbildung absolviert wird. Daraus ergibt sich, dass Auszubildende mit verschiedenen Ausbildungsberufen einen Anspruch auf eine einheitliche Vergütung haben, wenn sie in demselben Unternehmen angestellt sind. 
Wenn für das Ausbildungsunternehmen eine allgemein verbindliche Tarifregelung (Tarifvertrag) vorliegt, dürfen im Ausbildungsvertrag keine niedrigeren Vergütungssätze vereinbart sein, als im Tarifvertrag vereinbart.
Liegt keine Tarifbindung vor, muss die Ausbildungsvergütung, die für die Branche im Tarifvertrag festgelegt ist, als Orientierung herangezogen werden. Diese darf um maximal 20 % unterschritten werden. Eine Unterschreitung um mehr als 20 % gilt gemäß § 17 BBiG als nicht mehr angemessen und somit nichtig (§ 25 BBiG).
Unter “Weitere Informationen” finden Sie die Tariftabelle.