Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Das Ausbildungsverhältnis kann im beiderseitigen Einvernehmen durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Minderjährige Auszubildende bedürfen der Zustimmung der gesetzlichen Vertreter/-innen.
  • Ein Grund muss in diesem Fall nicht angegeben werden.
  • Ein Aufhebungsvertrag kann jederzeit ohne Einhalten einer Frist vereinbart werden.
  • Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich erfolgen.
  • Eine Ausfertigung ist der IHK einzureichen, und die Berufsschule ist zu informieren