Antrag

Vorzeitige Zulassung

Nach § 45 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) und § 11 Absatz 1 der Prüfungsordnung der Industrie- und Handelskammer Magdeburg
Merkblatt
Auszubildende können nach Anhörung des Ausbildungsbetriebes und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
Die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ist eine Einzelfallentscheidung der Industrie- und Handelskammer Magdeburg.
Für die Antragstellung stellt die Industrie- und Handelskammer Magdeburg das entsprechende Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 221 KB) bereit. Darauf sind durch den Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule die o. g. Leistungen darzustellen und einzuschätzen.
Der Antrag auf die vorzeitige Zulassung ist vom Auszubildenden unter Beachtung des jeweiligen Anmeldeschlusses zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer Magdeburg zu stellen.
Der Antrag auf vorzeitige Zulassung muss
  • für die Sommerprüfung bis spätestens 10. Januar des Jahres
  • für die Winterprüfung bis spätestens 25. Juli des Jahres
bei der Industrie- und Handelskammer Magdeburg, Geschäftsbereich Berufsbildung, Alter Markt 8, 39104 Magdeburg im Original eingereicht werden.