Anrechnung

Sachbezugswerte 2026

Mit der Verordnung vom 29. Dezember 2025 hat das Bundesfinanzministerium die Sachbezugswerte für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Der Monatswert für Verpflegung sowie die Einzelbeträge für Mahlzeiten wurden angepasst.
Seit dem 1. Januar 2026 wird der Monatswert für Verpflegung auf 345 Euro festgelegt.
Für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten zur Verfügung stellen, sind ab 2026 folgende Werte anzusetzen:
  • für ein Frühstück 2,37 Euro
  • für ein Mittag- oder Abendessen 4,57 Euro und
  • für eine Vollverpflegung 11,50 Euro
Die neuen Sachbezugswerte 2026 können bereits ab dem ersten Abrechnungsmonat des Jahres 2026 angewendet werden.
Die Sachbezugswerte wurden in Anlehnung an die 16. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 29. Dezember 2025 mit bekannt gegeben.