Ausbildung

Ausbildungsnachweise

Der Ausbildungsnachweis

Auszubildende haben während ihrer Ausbildung einen Ausbildungsnachweis selbständig schriftlich oder elektronisch zu führen und regelmäßig zur Kontrolle vorzulegen. Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat für das Führen von Ausbildungsnachweisen eine Empfehlung herausgegeben. 
Das Führen des Ausbildungsnachweises dient folgenden Zielen:
  • Auszubildende und Ausbildende sollen zur Reflexion über die Inhalte und den Verlauf der Ausbildung angehalten werden.
  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule soll für die an der Berufsausbildung Beteiligten sowie die zur Überwachung der Berufsausbildung zuständigen Stellen in einfacher Form nachvollziehbar und nachweisbar gemacht werden.
Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Der Ausbildungsnachweis wird im Rahmen der Zwischen- und Abschlussprüfungen nicht bewertet.
Neu seit Oktober 2017:

Der elektronische Ausbildungsnachweis

Beginnt die Ausbildung am 1. Oktober 2017 oder später, kann nun das Berichtsheft auch elektronisch geführt werden. Im Ausbildungsvertrag wird gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb festgelegt, ob das Berichtsheft schriftlich oder elektronisch geführt werden soll. Daher gibt es ab dem 1. Oktober 2017 neue Formulare (Ausbildungsvertrag, Umschulungsvertrag, EQ-Vertrag), welche wir Ihnen rechts unter "Mehr Informationen" zur Verfügung stellen.
Die rechtliche Grundlage dafür stellt das „Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes“ und den damit verbundenen Änderungen im Berufsbildungsgesetz.  Anmerkung: Im Berufsbildungsgesetz § 43 Absatz 1 ist allerdings festgelegt, dass für die abschließende Vorlage zur Prüfungsmeldung die Ausbildungsnachweise mit Unterschrift des Auszubildenden und Ausbildenden abgezeichnet sein müssen.  Um Rechtstreitigkeiten zu vermeiden, ist die Art der Berichtsheftführung im Ausbildungsvertrag beim Ausbildungsbeginn festzulegen. Bei Nichtangabe zur Form der Berichtsheftführung wird automatisch die Schriftform angenommen.
Für weitere Fragen zu dieser Thematik stehen Ihnen die Aus- und Weiterbildungsberater der IHK gern zur Verfügung.