Verkäufer/-in

Neue Verordnung

Die Erprobungsverordnung, welche bis 2018 gültig ist, wird zum 01.08.2017 als Ausbildungsordnung erlassen. Die Prüfungsform als gesteckte Prüfung bleibt bestehen. Eine Fortsetzung der bestandenen Ausbildung zum Verkäufer/Verkäuferin, kann unter Anrechnung als Kaufmann/-frau im Einzelhandel weitergeführt werden.
In den ersten beiden Ausbildungsjahren ist aus 4 vorgegebenen Modulen 1 Modul auszuwählen
Sicherstellung der Warenpräsenz
Beraten von Kunden
Kassensystemdaten u. Kundenservice
Werbung und Verkaufsförderung
Im dritten Ausbildungsjahr sind aus weiteren 8 vorgegebenen Modulen 3 Module auszuwählen. Davon ist von den ersten drei Wahlqualifikationen eine auszuwählen. Diese Module sind mit einer Dauer von jeweils 3 Monaten zu vermitteln.
  1. Beratung v. Kunden in komplexen Situationen
  2. Beschaffung von Waren
  3. Warenbestandssteuerung
  4. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
  5. Marketingmaßnahmen
  6. Onlinehandel
  7. Mitarbeiterführung und –entwicklung
  8. Vorbereitung unternehmerischer Selbstständigkeit
Die ausgewählten Module sind im Berufsausbildungsvertrag festzuschreiben und können bis zur Anmeldung zur Abschlussprüfung geändert werden. Diese Änderungen sind der zuständigen Stelle zeitnah mitzuteilen. Nähere Informationen finden Sie unter weitere Informationen.

Arbeitsgebiet

Verkäufer/Verkäuferinnen haben eine extrem absatzorientierte oft provisionsfinanzierte Tätigkeit und betreuen die unmittelbar mit dem Warenverkauf verbundenen Arbeiten. Sie haben nahezu absolute Kundennähe, starkes Interesse am Beraten und Verkaufen und sind verkaufsstark im Team sowie im Alleineinsatz. Verkäufer/Verkäuferinnen sind kundige Verkaufspsychologen und wickeln den Verkaufsvorgang so optimal ab, dass der "Kunde König" ist.


Branchen/Betriebe

Ihr Einsatz erfolgt in Einzelhandelsgeschäften, in Selbstbedienungsgeschäften, auf Märkten, bei Promotionsreisen und Messen der Hersteller.


Berufliche Fähigkeiten

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit als Verkäufer/Verkäuferin sind gute Kontaktfähigkeit und Einfühlungsvermögen, eine gepflegte äußere Erscheinung sowie stabile körperliche Belastbarkeit. Sprachliche Gewandtheit, Anpassungsfähigkeit und gute Umgangsformen sind wünschenswert.
Verkäufer/Verkäuferinnen
  • kennen die handelsüblichen Bezeichnungen ihres Sortiments und können sie nach Beschaffenheit, Eigenschaften, Form und Ausführung nach Sorten, Größen, Qualitäten kategorisieren,
  • verantworten die Warenannahme, Warenkontrolle, das Lagern und Pflegen der Ware,
  • kennen die branchenüblichen Arbeitsgeräte und Verkaufseinrichtungen, Maße und Gewichte,
  • bereiten die Ware verkaufsgerecht auf und zeichnen die Ware aus,
  • kennen die in Frage kommenden Unfallverhütungsvorschriften,
  • kennen verkaufstechnische Sonderfälle, Reklamation und Warenumtausch,
  • kennen die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen für die Verkaufspraxis,
  • beherrschen verkaufsbezogenes Rechnen, haben Grundkenntnisse über die Preiszusammensetzung und den Kassenverkehr,
  • gestalten die Warenauslage und verrichten einfache Dekorationsarbeiten.


Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 2 Jahre.

Mündliche Prüfung – Fachgespräch in der Wahlqualifikation

Durchführung der mündlichen Abschlussprüfung in den Berufen Verkäufer/-in und Kaufmann/-frau im Einzelhandel nach der Ausbildungsverordnung vom 13. März 2017
Die Ausbildungsordnung formuliert die Anforderungen für den Prüfungsbereich „Fachgespräch in der Wahlqualifikation“ im §17 (Verkäufer/-in) bzw. im § 28 (Kaufmann/-frau im Einzelhandel) wie folgt:
(1) Im Prüfungsbereich Fachgespräch in der Wahlqualifikation soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
  1. berufstypische Aufgabenstellungen zu erfassen, Probleme und Vorgehensweisen zu erörtern, Problemlösungen zu entwickeln und zu begründen sowie dabei Warenkenntnisse zu nutzen und
  2. kunden- und serviceorientiert zu handeln und dabei wirtschaftliche und ökologische Zusammenhänge zu berücksichtigen sowie Rechtsvorschriften anzuwenden.
(2) Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt.
(3) Für das fallbezogene Fachgespräch stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben, aus denen der Prüfling eine Aufgabe auswählt. Grundlage für die Prüfungsaufgaben ist
- die nach § 4 Absatz 3 Satz 1 im Ausbildungsvertrag ausgewiesene Wahlqualifikation [für den Beruf Verkäufer/-in, vgl. § 17 der Verordnung].
- eine der nach § 5 Absatz 4 Satz 1 im Ausbildungsvertrag ausgewiesene Wahlqualifikation [für den Beruf Kaufmann/-frau im Einzelhandel, vgl. § 28 der Verordnung].
Der Prüfling soll die ausgewählte Aufgabe bearbeiten und einen Lösungsweg entwickeln. Dafür ist ihm eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Weiterer Inhalt des fallbezogenen Fachgesprächs ist der im Betrieb vermittelte und im Ausbildungsnachweis dokumentierte Warenbereich.
(4) Das Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.

Ablauf der mündlichen Prüfung – Fachgespräch in der Wahlqualifikation
Bei dem Kaufmann im Einzelhandel/der Kauffrau im Einzelhandel wurden drei prüfungsrelevante Wahlqualifikationen im Ausbildungsvertrag angeben. Diese wurden nochmal mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2 mitgeteilt. Von diesen drei Wahlqualifikationen bestimmt der Prüfungsausschuss eine Wahlqualifikation und stellt am Tag der mündlichen Prüfung dazu zwei praxisbezogene Aufgaben zur Verfügung.
Dem Verkäufer/der Verkäuferin werden am Tag der mündlichen Prüfung, zu der im Ausbildungsvertrag vereinbarten Wahlqualifikation, zwei praxisbezogene Aufgaben zur Verfügung gestellt.
Der Prüfling entscheidet sich für eine Prüfungsaufgabe und bearbeitet im Vorbereitungsraum die gewählte Aufgabe und entwickelt einen Lösungsweg. Dabei berücksichtigt er folgende bewertungsrelevante Punkte:
  • Lösungsweg planen und entwickeln sowie begründen,
  • Warenkenntnisse nutzen,
  • kunden- und serviceorientiert handeln und
  • wirtschaftliche, ökologische und rechtliche Zusammenhänge berücksichtigen.
Dafür stehen dem Prüfling 15 Minuten Vorbereitungszeit zur Verfügung.
Der Prüfling leitet das Fachgespräch mit seiner Darstellung des Lösungsweges ein. Dafür stehen dem Prüfling ca. 5 Minuten zur Verfügung. Inklusive Einleitung dauert das Fachgespräch insgesamt höchstens 20 Minuten.