Mediengestalter/-in Bild und Ton
Die neue Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/zur Mediengestalterin Bild und Ton ist am 5. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die neue Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.
Die Ausbildung zum Mediengestalter/-in Bild und Ton wurde modernisiert. Die neue Ausbildungsordnung für den betrieblichen Teil sowie der darauf abgestimmte Rahmenlehrplan für den schulischen Teil der Ausbildung tritt am 1. August 2020 in Kraft. Die beiden bisher eigenständigen Ausbildungsberufe Mediengestalter/-in Bild und Ton sowie Film- und Videoeditor/-in wurden darüber hinaus zusammengeführt, sodass es fortan eine einheitliche Ausbildung im Bereich der technischen Medienproduktion gibt.
Arbeitsgebiet
Mediengestalter/-innen Bild und Ton arbeiten in Unternehmen der Medienbranche, in Fernseh- und Hörfunkanstalten, Agenturen für Film und Fernsehen, in der Unternehmenskommunikation und Agenturen mit entsprechendem Schwerpunkt auf Film- und Tonproduktion.
Das Arbeitsgebiet umfasst die Erstellung eines kreativen Konzepts (mit und ohne redaktionelle Vorgabe), die konkrete Planung und die Umsetzung der Produktion bis zur Postproduktion mit Schnitt, Farbkorrektur, Retuschen, Bildbearbeitung, Animationen, Soundeffects, Musik und Sprecherstimmen. Dazu gehören z.B. Fernseh- und Radioproduktionen im Studio oder Berichterstattungen von Veranstaltungen mit Hilfe von Übertragungswagen. Andere Medienkanäle wie Online-Plattformen machen eine zielgruppenspezifische Aufbereitung von Inhalten erforderlich. Daher müssen auf der Grundlage journalistischer Beiträge auch Filme für Social Media-Angebote wie YouTube Instagram, Twitter und Facebook produziert werden.
Neben technischen Qualifikationen gehören zu diesem Beruf insbesondere gestalterische und projektorganisatorische Fähigkeiten. Rechtliche Grundlagen der Medienproduktion, wie z.B. Datenschutz- und Sicherheit, Jugend- und Arbeitsschutz sowie die Vermeidung von Gefährdungen bei Produktionen, erhalten eine stärkere Gewichtung.
Die neue Verordnung sieht insgesamt 22 sog. „Wahlqualifikationen“ vor (s.u.), über die man künftig Ausbildungsschwerpunkte setzen kann. Zwei Wahlqualifikationen müssen daraus festgelegt werden.
Wahlqualifikationsübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Bild- und Tonaufnahmen ohne Regieeinrichtungen herstellen
- Audiovisuelle Medienprodukte mit Hilfe von Regieeinrichtungen herstellen
- Bild- und Tonmaterial nachbearbeiten
- Tonaufnahmen herstellen und bearbeiten
- Inhalte für Bild- und Tonproduktionen ausarbeiten und umsetzen
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Als erste Wahlqualifikation ist eine der folgenden auszuwählen:
- Kameraproduktion
- Studio-, Außenübertragungs- und Bühnenproduktion
- Postproduktion
- Ton
Als zweite Wahlqualifikation ist eine der folgenden auszuwählen:
- Bild- und Tonaufnahmen unter Einsatz von erweiterter Produktionstechnik durchführen
- Kamerasysteme bei Studioproduktionen oder Außenübertragungen einrichten und einsetzen
- Regie-Serversysteme einsetzen
- Bildmischungen durchführen
- Medienpräsentationen bei Veranstaltungen durchführen
- Montageformen anwenden
- Farbkorrekturen gestalterisch einsetzen
- visuelle Effekte herstellen und gestalten
- Hörfunkproduktionen und -sendungen durchführen
- Sounddesign durchführen
- Musikproduktionen durchführen
- Audioproduktionen unter Livebedingungen durchführen
- Redaktionell arbeiten
- eigenständig Beiträge herstellen
- fiktionale Formate produzieren und gestalten
- Inhalte für soziale Netzwerke entwickeln
- Produktionen organisieren und koordinieren
- Produktionsbezogenes Datenmanagement unterstützen
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Kommunizieren und Kooperation fördern
- Projekte planen, durchführen und abschließen
- Gefährdung bei Produktionen vermeiden
- Rechtliche Grundlagen der Medienproduktion einhalten
Ausbildungsdauer: |
3 Jahre
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Fortbildungsmöglichkeiten: |
Medienfachwirt
Meister Medienproduktion Bild und Ton |