Ausbildung

Land- und Baumaschinenmechatroniker/-in

Arbeitsgebiet

Land- und Baumaschinenmechatroniker/Land- und Baumaschinenmechatronikerinnen sind mit direktem Kundenkontakt in Werkstätten und Einsatzstellen der jeweiligen Geräte tätig. Ihre Arbeitsaufgaben bestehen in der Planung, Wartung, Prüfung, Fehlerdiagnose, Instandsetzung sowie Aus- und Umrüstung von land- und baumaschinentechnischen Fahrzeugen, Maschinen, Anlagen oder Motorgeräten.

Branchen/Betriebe

Unternehmen und Werkstätten für Land- und Baumaschinen.

Berufliche Fähigkeiten

Land- und Baumaschinenmechatroniker/Land- und Baumaschinenmechatronikerinnen
  • selbständige Ausführung der Arbeiten oder in Teamarbeit, immer kundenorientiert und unter Beachtung des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit und der Qualitätssicherung,
  • sie beschaffen sich Informationen über Instandhaltung, Ausrüstung, und die Reparatur der Maschinen, danach erfolgt Planung der Arbeit, Auswertung und Dokumentation,
  • Feststellung und Beseitigung der Fehler und Störungen an mechanischen und elektronischen, mechatronischen sowie pneumatischen und hydraulischen Systemen der Maschinen,
  • Manuelle und maschinelle Bearbeitung von Werkstücken und Bauteile,
  • Inbetriebnahme und Bedienung von Fahrzeugen und deren Systeme,
  • Prüfung der Abgase und Einrichtungen zur Emissionsminderung,
  • Herstellung und Prüfung elektrischer Stromanschlüsse.

Ausbildungsschwerpunkte

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit-, Gesundheits- und Umweltschutz
  4. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrolle und Bewertung von Arbeitsergebnissen
  5. Messen und Prüfen an Systemen
  6. Betriebliche und technische Kommunikation sowie mit internen und externen Kunden
  7. Bedienung, Wartung, Prüfung und Einstellung von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen
  8. Fügen, Trennen und Umformen, manuelles und maschinelles Bearbeiten
  9. Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilungen von Schäden
  10. Prüfen, Einstellen und Anschließen von elektrischen, mechanischen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Anlagen und Systemen
  11. Prüfen von Abgasen und Einrichtungen zur Emissionsminderung
  12. Installieren von Maschinen und Anlagen
  13. Herstellen und Prüfen von elektrischen Stromanschlüssen
  14. Aus- und Umrüstung mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen
  15. In- und Außerbetriebnahme von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie die Übergabe an den Kunden

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3,5 Jahre.