Lacklaborant/-in

Die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack wurde mit der zweiten Änderungsverordnung vom 3. März 2020 an veränderte Praxis-Anforderungen angepasst.
Die zweite Änderungsverordnung tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab 1. August 2020 beginnen. Vor diesem Datum begonnene Ausbildungsverhältnisse bleiben davon unberührt. Die zweite Änderungsverordnung sieht keine Übergangsregelung vor.

Arbeitsgebiet

Das Arbeitsgebiet der Lacklaboranten/Lacklaborantinnen liegt in der Entwicklung und Herstellung von Farben und Lacken. Sie untersuchen die Bestandteile, stellen neue Mischungen her, prüfen neuartige Rohstoffe auf Ihre Verwendbarkeit und überwachen durch chemische und physikalische Untersuchungen die Rohstoffe, die zur Produktion verwendet werden. Sie sind in der Entwicklung neuer Behandlungs- und Auftragsverfahren tätig, stellen Experimente über Haftung auf dem Untergrund und über Haltbarkeit an. Daneben befassen sie sich mit Abbeiz- und Bindemitteln, mit Grundierungsvorbereitung und der Schlagfestigkeit der Lacke.

Branchen/Betriebe

Unternehmen in der chemischen Industrie.

Berufliche Fähigkeiten

Lacklaboranten/Lacklaborantinnen
  • entwickeln und optimieren Beschichtungsstoffe für unterschiedliche Werkstoffe, Applikationsarten und Funktionen,
  • führen Versuche durch,
  • prüfen Produkte auf Qualität,
  • beurteilen Beschichtungsobjekte und treffen die Vorbehandlung,
  • applizieren Beschichtungsstoffe,
  • führen analytische Arbeiten und Produktionskontrollen durch,
  • dokumentieren die Arbeitsabläufe und deren Ergebnisse,
  • beraten Lackanwender,
  • setzen betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care) um,
  • arbeiten im Team,
  • beschaffen Informationen und erstellen Dokumentationen,
  • arbeiten mit Kommunikations- und Informationssysteme,
  • erfassen Messdaten und verarbeiten diese,
  • beherrschen Fremdsprachen für Fachaufgaben,
  • gehen mit Arbeitsstoffen um,
  • wenden Analyseverfahren an,
  • führen die Vorbehandlung und Beschichtung von Untergründen durch,
  • prüfen die Beschichtungen,
  • beherrschen die Grundlagen der Herstellung von Beschichtungsstoffen,
  • beherrschen die Grundlagen zur Formulierung von Beschichtungsstoffen.
Die Anzahl an möglichen Wahlqualifikationen wird von 18 auf 20 erhöht und diese inhaltlich optimiert bzw. aktuell formuliert.
Folgende Wahlqualifikationen wird mit Inkrafttreten der zweiten Änderungsverordnung angeboten:
  1. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe,
  2. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen,
  3. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von wasserverdünnbaren Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe,
  4. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen für mineralische Untergründe,
  5. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Holz und Holzwerkstoffe,
  6. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für Kunststoffoberflächen,
  7. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von lösemittelhaltigen Beschichtungsstoffen und -systemen für metallische Untergründe,
  8. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Korrosionsschutzsystemen,
  9. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Pulverlacksystemen,
  10. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Elektrotauchlacken,
  11. Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Druckfarben,
  12. Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln,
  13. Durchführen farbmetrischer Arbeiten,
  14. Untersuchen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffen,
  15. Durchführen applikationstechnischer Arbeiten unter Prozessbedingungen,
  16. Durchführen produktionstechnischer Arbeiten zur Fertigungsübertragung,
  17. Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion,
  18. Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen,
  19. Prozessbezogene Arbeitstechniken,
  20. Umweltbezogene Arbeitstechniken.
Zwei auf digitale Kompetenzen ausgerichtete Wahlqualifikationen sind die zentrale Neuerung für alle drei Laborberufe:
  • Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion
  • Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3,5 Jahre.