Industriekeramiker/-in Anlagentechnik

Arbeitsgebiet

Industriekeramiker/Industriekeramikerinnen Anlagentechnik führen ihre Tätigkeiten zur Herstellung von Porzellan, Gebrauchs- und Zierkeramik, Baukeramik, Feuerfestkeramik, Sanitärkeramik und Technischer Keramik in Werk- und Produktionsstätten der Keramik- und Porzellanindustrie durch.

Berufliche Fähigkeiten

Industriekeramiker/Industriekeramikerinnen Anlagentechnik
  • planen und organisieren ihre Arbeiten selbständig und im Team, dabei nutzen sie Informations- und Kommunikationsmittel,
  • arbeiten kundenorientiert und kostenbewusst,
  • be-, verarbeiten und prüfen keramische Werkstoffe auf der Grundlage technischer Unterlagen und Fertigungsvorschriften,
  • beachten die Vorschriften des Umweltschutzes, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes und der Qualitätssicherung,
  • bedienen Maschinen und Anlagen zur Aufbereitung, Formgebung, Veredlung und Endbearbeitung keramischer Produkte,
  • bedienen Trocknungs- sowie Brennanlagen,
  • wenden Mess-, -Steuer- und Regelungstechniken an,
  • erkennen Maschinen und Anlagenstörungen sowie Fertigungsfehler und ergreifen Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung,
  • halten Maschinen und Anlagen instand,
  • wenden Grundfertigkeiten der Metallbearbeitung an,
  • warten und pflegen Betriebsmittel,
  • prüfen ihre Arbeitsergebnisse unter Labor- und Produktionsbedingungen nach verschiedenen Prüfverfahren, und dokumentieren sie.

Ausbildungsschwerpunkte

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Umweltschutz
  5. Betriebliche und technische Kommunikation
  6. Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen, Bewerten von Arbeitsergebnissen, Geschäftsprozesse
  7. Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, Keramisches Rechnen
  8. Formgebung und Veredlung
  9. Warten und Pflegen von Betriebsmitteln
  10. Trocknen und Brennen
  11. Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
  12. Messen, Steuern und Regeln
  13. Elektrotechnik
  14. Metalltechnik
  15. Bedienen von Produktionsmaschinen und -anlagen zur Aufbereitung
  16. Bedienen von Produktionsmaschinen und -anlagen zur Formgebung
  17. Bedienen von Produktionsmaschinen zur Veredlung, Endbearbeitung und Verpackung
  18. Bedienen von Trocknungs- und Brennanlagen
  19. Instandhalten von Produktionseinrichtungen

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.