Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik (VO ab 08.2021)
Die Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Elektroniker/in für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz ist am 9. April 2021 im Bundesgesetzblatt erschienen. Der neugeordnete Beruf tritt am 1. August 2021 in Kraft.
Der Beruf Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik (EMA) wurde im Zusammenhang mit den Elektroberufen im Handwerk modernisiert. Er ist der einzige der bislang vier Berufe, der auf doppelter Rechtsgrundlage nach BBiG und HWO geregelt ist. Gemeinsam mit diesen ist er nun in einer sog. Mantelverordnung im Bundesgesetzblatt erschienen.
Bitte beachten Sie die künftig neue Berufsbezeichnung:
- Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz
- Elektronikerin für Maschinen und Antriebstechnik nach dem Berufsbildungsgesetz
Diese Änderung geht auf eine Anforderung des Verordnungsgebers zurück. Hintergrund ist, dass der EMA nach BBiG und HWO inhaltlich und in den Prüfungsanforderungen identisch ist, jedoch – wie bislang auch – ein kleiner Unterschied bei der Konkretisierung der Prüfungsinstrumente im Teil 2 der Abschlussprüfung besteht (Handwerk ohne Variantenmodell mit Betrieblichem Auftrag und ohne zeitliche Eingrenzung der Durchführung der Arbeitsaufgabe).
Deshalb ist nach Auffassung des Bundesjustizministeriums der Beruf künftig je nach Rechtsgrundlage in zwei getrennten Ausbildungsordnungen zu regeln, weshalb auch eine Unterscheidung in der Berufsbezeichnung erforderlich wurde. Gemeinsam mit dem Handwerk und den Sozialpartnern haben wir uns deutlich gegen die Änderung ausgesprochen, leider ohne Erfolg.