Chemielaborant/-in

Die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie wurde mit der zweiten Änderungsverordnung vom 3. März 2020 an veränderte Praxis-Anforderungen angepasst.
Die zweite Änderungsverordnung tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab 1. August 2020 beginnen. Vor diesem Datum begonnene Ausbildungsverhältnisse bleiben davon unberührt. Die zweite Änderungsverordnung sieht keine Übergangsregelung vor.

Arbeitsgebiet

Zu den wesentlichen Aufgaben der Chemielaboranten zählen das Planen und Durchführen von Versuchen, Analysen und Synthesen und das Auswerten und Darstellen der gefundenen Ergebnisse in Versuchsprotokollen.

Branchen/Betriebe

Unternehmen der chemischen und/oder pharmazeutischen Industrie, Universitäten, Forschungsanstalten.

Berufliche Fähigkeiten

Chemielaboranten/Chemielaborantinnen
  • bereiten chemische und physikalisch-chemische Laboruntersuchungen und Versuchsreihen vor und führen sie durch,
  • stellen Lösungen her,
  • bestimmen Nebenprodukte,
  • führen chemische Mess- und Umwandlungsverfahren sowie chemische Berechnungen durch,
  • bedienen chemisch-technische Apparaturen und Laborgeräte und überwachen sie,
  • warten Apparaturen und Laborgeräten und pflegen sie,
  • protokollieren alle chemischen Vorgänge,
  • Chemielaboranten / Chemielaborantinnen,
  • setzen betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care) um,
  • arbeiten im Team,
  • beschaffen Informationen und erstellen Dokumentationen,
  • arbeiten mit Kommunikations- und Informationssystemen,
  • erfassen Messdaten und verarbeiten diese,
  • beherrschen Fremdsprachen für Fachaufgaben,
  • bereiten die Probennahme vor und entnehmen Proben,
  • führen analytische und präparative Arbeiten durch.
Folgende Wahlqualifikationen werden mit Inkrafttreten der zweiten Änderungsverordnung angeboten:
  1. Reaktionstypen und -führung,
  2. Synthesetechnik,
  3. Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten,
  4. Anwenden probenahmetechnischer und analytischer Verfahren,
  5. Anwenden chromatografischer Verfahren,
  6. Anwenden spektroskopischer Verfahren,
  7. Durchführen mikrobiologischer Arbeiten,
  8. Prüfen von Werkstoffen,
  9. Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen,
  10. Prozessbezogene Arbeitstechniken,
  11. Umweltbezogene Arbeitstechniken,
  12. Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion,
  13. Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen, Anwendungstechnische Arbeiten, Kundenbetreuung,
  14. Qualitätsmanagement,
  15. Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten,
  16. Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten,
  17. Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten,
  18. Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln,
  19. Durchführen farbmetrischer Arbeiten.
Zwei auf digitale Kompetenzen ausgerichtete Wahlqualifikationen sind die zentrale Neuerung für alle drei Laborberufe:
  • Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion
  • Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3,5 Jahre.