Bodenleger/-in

Arbeitsgebiet

Bodenleger/Bodenlegerinnen verlegen textile und elastische Bodenbeläge wie Teppichböden, Linoleum, PVC- und Korkböden aber auch andere Materialien wie Laminat und Fertigparkett in Wohn- und Geschäftsräumen. Die Arbeitstätigkeiten werden allein oder im Team ausgeführt.

Branchen/Betriebe

Unternehmen des Handwerks, Warenhäuser mit Raumausstattungsabteilungen.

Berufliche Fähigkeiten

Bodenleger/Bodenlegerinnen
  • Prüfen der Verlegebedingungen,
  • Vorbereiten des Untergrundes zum Verlegen von Bodenbelägen, Schichtwerkstoffen und Fertigparkett,
  • Bedarfsermittlung von Werk- und Hilfsstoffen,
  • Herstellen von Untergründen,
  • Anfertigen von Bau- und Werzeichnungen zur Einteilung der Bodenbeläge,
  • Lesen und Anwenden von Sicherheitsregeln, Normen und technischen Vorschriften,
  • Erstellen von Materiallisten,
  • Erstellen von Aufmaßen und Abrechnen von Arbeitsleistungen,
  • Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen der Arbeitsstätten und des Arbeitsplatzes,
  • Durchführen von Messungen und Anfertigen von Ergebnislisten,
  • Auswählen und Einrichten von Geräten und Maschinen zum Verlegen der Bodenbelege,
  • Erkennen von Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
  • manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werk- und Hilfsstoffen aus Holz, Kunststoffen und Metallen,
  • Herstellen von Werkstoffverbindungen,
  • Behandeln von Oberflächen und Durchführen von Holzschutzmaßnahmen,
  • Gestalten und Verlegen von Textilen und elastischen Bodenbelägen auf wagerechten und senkrechten Flächen,
  • Zuschneiden, Einpassen und Verkleben von Schichtwerstoffen und Fertigparkett,
  • Auswählen und Verarbeiten von Klebstoffen und Trennlagen,
  • Be- und Verarbeiten von Profilen,
  • Durchführen von Zwischen- und Grundreinigungen der Bodenbeläge,
  • Durchführen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen,
  • Auswählen von qualitätssichernden Pflegeverfahren und durchführen kundenorientierter Arbeiten,
  • Beraten von Kunden.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.