Biologielaborant/-in
Die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack wurde mit der zweiten Änderungsverordnung vom 3. März 2020 an veränderte Praxis-Anforderungen angepasst.
Die zweite Änderungsverordnung tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab 1. August 2020 beginnen. Vor diesem Datum begonnene Ausbildungsverhältnisse bleiben davon unberührt. Die zweite Änderungsverordnung sieht keine Übergangsregelung vor.
Die zweite Änderungsverordnung tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab 1. August 2020 beginnen. Vor diesem Datum begonnene Ausbildungsverhältnisse bleiben davon unberührt. Die zweite Änderungsverordnung sieht keine Übergangsregelung vor.
Arbeitsgebiet
Biologielaboranten/Biologielaborantinnen haben es mit den Reaktionsabläufen im lebenden Organismus zu tun. Sie führen Untersuchungen an Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen durch. Ihre Versuchs- und Beobachtungsobjekte sind sowohl ganze Organismen als auch Zellen, Gewebe und Organe. Sie prüfen den Einfluss von Medikamenten auf Kreislauf, Gewebe und Körperflüssigkeiten mit Hilfe von Mikroskopen, Zentrifugen und elektronischen Messgeräten. Sie führen chemische, bakteriologische und andere Spezialuntersuchungen an Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen und Geflügel durch. Es werden Böden, Nährstoffe, Futter- und Düngemittel ständig kontrolliert. Die Krankheitssymptome und -erreger, wie Mikroorganismen, zum Beispiel Pilze und Viren werden im Labor und in Feldversuchen beobachtet und untersucht. Biologielaboranten/Biologielaborantinnen arbeiten meistens unter Anleitung eines Wissenschaftlers und können sich auf bestimmte Gebiete spezialisieren.
Branchen/Betriebe
Unternehmen der chemischen und/oder biologischen Industrie.
Berufliche Fähigkeiten
Biologielaboranten/Biologielaborantinnen
bereiten biologische, mikrobiologische und klinisch- chemische Untersuchungen und Versuchsreihen an
- Tieren, Mikroorganismen und Pflanzen vor und führen sie durch,
- führen grundlegende naturwissenschaftlich-technische Arbeiten durch,
- bedienen und pflegen Laborgeräte und -Einrichtungen,
- führen biologische Arbeiten wie Herstellen und Beimpfen von Nährmedien aus,
- präparieren Versuchstiere,
- führen physikalisch-chemische, chemisch und biochemische Arbeiten aus, z.B. züchten von Parasiten und Kultivieren von Pflanzenschädlingen,
- vermehren pflanzliche Ableger und Gewebekulturen,
- Biologielaboranten /Biologielaborantinnen,
- setzen betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care) um,
- arbeiten im Team,
- beschaffen Informationen und erstellen Dokumentationen,
- arbeiten mit Kommunikations- und Informationssysteme,
- erfassen Messdaten und verarbeiten diese,
- beherrschen Fremdsprachen für Fachaufgaben,
- bereiten die Probennahme vor und entnehmen Proben,
- führen Analyseverfahren durch,
- führen mikrobiologischer, zellkulturtechnischer, biochemischer, molekularbiologische Arbeiten durch,
- führen diagnostischer Arbeiten und zoologisch-pharmakologischer Arbeiten durch.
Eine Spezialisierung wird durch Wahlqualifikationen erreicht, die Auswahl besteht zwischen:
- Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten,
- Durchführen biotechnologischer Arbeiten,
- Durchführen botanischer und phytomedizinischer Arbeiten,
- Durchführen mikrobiologischer Arbeiten II,
- Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten,
- Durchführen pharmakologischer Arbeiten,
- Durchführen toxikologischer Arbeiten,
- Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten II,
- Durchführen pharmakokinetischer Arbeiten,
- Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion,
- Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen,
- Prozessbezogene Arbeitstechniken,
- Umweltbezogene Arbeitstechniken,
- Qualitätsmanagement,
- Anwenden chromatografischer Verfahren,
- Anwenden spektroskopischer Verfahren.
Hier erfährt die praktische Abschlussprüfung Teil 2 die größte Veränderung innerhalb der Laborberufe. So werden zukünftig – analog des Berufs Chemielaborant/-in – im Prüfungsbereich „Prozessorientiertes Arbeiten” eine Aufgabe auf Pflichtqualifikationsniveau (Arbeitsaufgabe I) und eine Aufgabe auf Wahlqualifikationsniveau (Arbeitsaufgabe II) geprüft. In gleicher Weise werden Prüfungszeit und Gewichtung angepasst. Die Prüfungszeit beträgt nun 660 min, die Arbeitsaufgabe I wird mit 40 Prozent, die Arbeitsaufgabe II mit 60 Prozent gewichtet.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt 3,5 Jahre.