Binnenschiffer/-in

Seit dem 1. August 2022 gelten die neuen Ausbildungsverordnungen für die Berufe „Binnenschiffer/-in“ und „Binnenschifffahrtskapitän/-in“. Außerdem ermöglicht die EU-Richtlinie 2017/2397 das Erlangen von Abschlüssen in der Schifffahrt abseits der üblichen Berufsausbildung. Im Folgenden möchten wir Ihnen hierzu weitere Informationen geben.

Arbeitsgebiet

Binnenschiffer/Binnenschifferinnen wirken bei dem Transport von Gütern und der Beförderung von Personen auf den europäischen Wasserstraßen und Binnenseen mit. Sie arbeiten auf unterschiedlichen Wasserfahrzeugen, wie Trockengüterschiffen, Tankschiffen, Schubverbänden, Ausflugs- und Kabinenschiffen, Fähren, Spezialschiffen und schwimmenden Geräten. Sie sind in allen Bereichen der Schiffe und Fahrzeuge tätig: An Deck, im Maschinenraum, im Frachtraum und im Führerstand. Je nach Art des Fahrzeuges, dem Aufgabengebiet und dem Einsatzort leben Sie überwiegend an Bord.
Der Beruf “Binnenschiffer/innen” dauert 3 Jahre. Die Abschlussprüfung ist gestreckt und gliedert sich in
1. Abschlussprüfung Teil 1 nach 2 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 40 % in der Endbenotung)
2. Abschlussprüfung Teil 2 nach 3 Jahren Ausbildungszeit (zählt zu 60 % in der Endbenotung)
Die Abschlussprüfung Teil 1 ist identisch mit jener der Binnenschifffahrtskapitäne/innen. Es muss zwischen den Schwerpunkten “Personenschifffahrt” und “Frachtschifffahrt” gewählt werden.

Branchen/Betriebe

Ihr Einsatz erfolgt in Reedereien, Partikulierer (Eigner), Fährbetrieben, Hafenbetrieben sowie bei Wasserbau- und Schifffahrtsämtern.

Berufliche Fähigkeiten

Binnenschiffer/-innen sorgen als Besatzungsmitglied für den reibungslosen und betriebssicheren Ablauf an Bord. Sie wirken bei der Schiffsführung mit und helfen bei An-, Ablege- und Ankermanövern. Sie steuern unter Aufsicht das Schiff über nationale und internationale Wasserstraßen nach geltenden Fahrregeln und Fahrwasserzeichen. Sie kennen sich mit Navigationssystemen und Funkeinrichtungen aus und verstehen mit modernen Informations- und Kommunikationsmitteln umzugehen. Sie führen Wartungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten an Deck und im Maschinenbereich durch und helfen Betriebsstörungen zu beheben. Sie planen und kontrollieren Lade- und Löschvorgänge sowie Ladungssicherung. Auf Fahrgastschiffen wirken sie bei der Beförderung von Personen mit. Sie ergreifen Notmaßnahmen bei Havarien, leisten Erste Hilfe und sind in der Brandbekämpfung ausgebildet.

Ausbildungsschwerpunkte

  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz
  4. Planen, Vorbereiten und kontrollieren von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team
  5. Information und Kommunikation
  6. Mitwirken beim Fahren von Fahrzeugen auf Binnenwasserstraßen und in Häfen
  7. Rechtliche Voraussetzungen des Schiffsbetriebes und ihre Umsetzung
  8. Bauliche Voraussetzungen von Binnenschiffen
  9. Transportieren von Gütern und Befördern von Personen
  10. Kundenorientierung und qualitätssichernde Maßnahmen
  11. Mitwirken bei logistischen Abläufen
  12. Schiffsbetriebswirtschat
  13. Pflegen, Warten und Instandhalten von Schiffen und deren Anlagen
  14. Verhalten unter besonderen Umständen, Havarien und Betriebsstörungen

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.

Prüfungstermine

Beruf
Prüfung
Termin regulär
Termin bei Wiederholung/ Verschiebung
Beide
AP Teil 1
schriftlich Dezember
praktisch April
schriftlich und praktisch im Sommer
Binnenschiffer/-in
AP Teil 2
schriftlich im April möglich (für Personenschifffahrt)
ansonsten schriftlich und praktisch im Sommer
schriftlich und praktisch im Sommer
Binnenschifffahrtskapitän/-in
AP Teil 2
schriftlich und praktisch Dezember
schriftlich und praktisch im Sommer
Verwaltungsprüfung für Matrosen und Steuerleute
Übersicht Prüfungen
Die EU-Richtlinie 2017/2397 bietet außerdem die Möglichkeit außerhalb der Berufsausbildung Abschlüsse zu erlangen. Wie Sie der Übersicht entnehmen können, ist es möglich sich beim zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt nach Teilnahme an der Abschlussprüfung Teil 1 den Matrosen/die Matrosin anerkennen zulassen. Weitere Informationen zu den nötigen Voraussetzungen erhalten Sie beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.
Diese Anerkennung ist auch möglich, wenn man die behördliche Befähigungsprüfung für die Betriebsebene gemäß § 59 BinSchPersV erfolgreich absolviert hat. Die Prüfung wird zukünftig ebenfalls von uns abgenommen.

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