Bankkaufmann/-kauffrau

Die neue Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau ist am 11. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die neue Verordnung tritt am 1. August 2020 in Kraft.

Der Beruf Bankkaufmann/-frau gilt seit Jahrzehnten als einer der Klassiker unter den dualen Erstausbildungen und als Synonym für einen soliden Einstieg in die Arbeitswelt. Nach über 20 Jahren wurde die Verordnung aus dem Jahr 1998 nun grundlegend überarbeitet und modernisiert. Angesichts der fast vollständig digital gewordenen Geschäftsprozesse in der Bankbranche erscheint es selbsterklärend, dass sich neue Erfordernisse auch für die Erstausbildung ergeben. Mit der Neuordnung stellt der aktualisierte Beruf die Ausrichtung an der Kundenbeziehung konsequent in den Mittelpunkt – auch unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle. Neben einer ganzheitlichen Kundenberatung präzisiert die neue Verordnung zudem die zu vermittelnde Tiefe der Finanzprodukte. Sie ergänzt methodische Kompetenzen, die im Zusammenhang mit projektorientierten Arbeitsweisen sowie der Optimierung und Weiterentwicklung von standardisierten Prozessen relevant sind.
Neu eingeführt wird im Beruf Bankkaufmann/-frau ferner die gestreckte Abschlussprüfung – damit entfällt die bisherige Zwischenprüfung. Die berufsschulischen Lernfelder wurden parallel zu den betrieblichen Inhalten aktualisiert und mit diesen abgestimmt.
Nach seiner Modernisierung bleibt der Beruf Bankkaufmann/-frau auch in Zukunft eine starke und bekannte „Premiummarke“ in der kaufmännischen Erstausbildung, die für die kommunikative und kreditwirtschaftlich fundierte Handlungskompetenz ihrer Absolventen steht.
Bankkaufleute sind in den wesentlichen Geschäftsbereichen von Kreditinstituten tätig. Auch bei
Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften, Kreditkartengesellschaften, Kapitalanlagegesellschaften, Wirtschaftsberatungsfirmen, Unternehmen für Vermögens- und Anlageberatung sowie Unternehmen der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft finden sie Beschäftigungsmöglichkeiten.

Die Berufsausbildung gliedert sich in
  1. integrativen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  • Prozesse und Wechselwirkungen einschätzen
  • Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz

  1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
  • Kunden gewinnen und Kundenbeziehungen pflegen
  • Serviceleistungen anbieten und Kunden ganzheitlich beraten
  • zu Konten und Zahlungsverkehrsarten beraten
  • Kundenaufträge im Rahmen der Kontoführung bearbeiten
  • Vermögen mit verschiedenen Sparformen bilden
  • Vermögen mit Wertpapieren bilden
  • zu Vorsorge und Absicherung informieren
  • Konsumentenkredite anbieten und Abschlüsse vorbereiten
  • Baufinanzierungen vorbereiten und bearbeiten
  • über staatliche Förderungen und steuerliche Auswirkungen informieren
  • an gewerblichen Finanzierungen mitwirken und Kreditrisiken einschätzen
  • Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen
  • projektorientiert arbeiten
  • Prozesse und Schnittstellenmanagement einschätzen
  • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit einsetzen und Techniken für Problemlösung und Entscheidungsfindung anwenden
  • rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben einhalten
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Fortbildungsmöglichkeiten:
(Auswahl)
Geprüfte/r Bankfachwirt/in, Sparkassenfachwirt/in, Bankfachwirt/in S, Bankfachwirt/in BankCOLLEG, Geprüfte/r Fachwirt/in für Versicherungen und Finanzen, Geprüfte/r Leasingfachwirt/in, Geprüfte/r Fachberater/in für Finanzdienstleistungen, Geprüfte/r Fachwirt/in für Finanzberatung, Fachkaufmann/-frau für betriebliche Altersversorgung (IHK), Finanz- und Investment-Ökonom/in (VWA), Versicherungsbetriebswirt/in (DVA), Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in in den einschlägigen Fachrichtungen