"Water Package" im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Am 20. April 2026 wurde die Richtlinie (EU) 2026/805 (“Water Package”) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Es umfasst Änderungen der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie sowie der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen. Deutschland muss die Änderungen bis Dezember 2027 in nationales Recht umsetzen.
Das Paket geht auf einen Kommissionsentwurf aus dem Jahr 2022 zum Null-Schadstoff-Ziel zurück. Es führt neue Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe zur Beurteilung des chemischen Zustands von Gewässern ein. Neu aufgenommen werden in den dazu bestimmten Anhang I unter anderem Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Pestizide, Medikamentenrückstände wie Diclofenac oder Ibuprofen sowie Bisphenol-A. Die Umweltqualitätsnormen müssen bis 2033 bzw. 2039 eingehalten werden.
Angepasst wird auch das Verschlechterungsverbot im Artikel 4. Vorübergehende Verschlechterungen einer oder mehrerer Qualitätskomponenten eines Wasserkörpers durch ein neues Projekt oder eine Änderung eines bestehenden Projekts sowie die Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers durch die Verlagerung von Wasser oder Sedimenten durch menschliche Tätigkeiten sollen künftig zulässig sein, sofern sich die Gesamtbelastung nicht verschlechtert.
(Quelle DIHK)
