DIHK: Vorschläge zum Review der EUDR

Im Rahmen der Verschiebung und Vereinfachung der Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) im letzten Dezember wurde beschlossen, die Verordnung in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 einem Review zu unterziehen. Im Zusammenhang mit der Revisionsklausel hat die Europäische Kommission alle Interessengruppen aufgefordert, mögliche weitere Erleichterungsvorschläge bis Ende Januar 2026 einzureichen. Die DIHK hat sich mit einer Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 221 KB) in das Verfahren eingebracht.
Die im Dezember 2025 vorgenommenen Anpassungen der EUDR werden von der DIHK grundsätzlich begrüßt, da sie in Teilen zu einer Klarstellung und Entlastung der Unternehmen beitragen. Die Stellungnahme schlägt folgende Änderungen vor:
  • Entfall der Archivierungspflicht von Referenznummern für erste nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler: Die Sorgfaltspflichten sowie die Vorhaltung der entsprechenden Dokumentation sollten ausschließlich beim Erstinverkehrbringer als erstem Akteur der Lieferkette angesiedelt werden.
  • Die “Rest-Sorgfaltspflichten” für nachgelagerte Marktteilnehmer aus Artikel 5, Absatz 5 und 6 (bei begründeten Bedenken, Erhalt einschlägiger Informationen, etc.) sollten entfallen.
  • Klarstellung zur Anwendung der EUDR auf Exporte: Die Abgabe einer Sorgfaltserklärung im Exportfall jenseits der ersten nachgelagerten Stufe der Lieferkette) ist praktisch nicht umsetzbar.
  • Einführung eines gesetzlich verankerten frühzeitigen Evaluationsmechanismus 12 Monate nach Geltungsbeginn der Verordnung.
  • Prüfung der Einführung einer De-minimis-Schwelle im Rahmen der Evaluation, um die Verhältnismäßigkeit der Verordnung sicherzustellen
  • Gebrauchte und recycelte Produkte sowie Muster und Proben sollten grundsätzlich vom Anwendungsbereich ausgenommen werden
  • Anerkennung bestehender Zertifizierungs- und Kontrollsysteme als gleichwertiger Nachweis zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten
  • Das Prüfungserfordernis der rechtskonformen Erzeugung im Produktionsstaat sollte wegen seines unverhältnismäßigen Aufwands gestrichen werden.
  • Alternative zur Geolokalisierungspflicht zulassen
  • EU-weite „No-Penalty-Phase“ in den ersten 12 Monaten nach Anwendungsbeginn
  • Einführung einer Null-Risiko-Kategorie für EU-Mitgliedstaaten ohne relevantes Entwaldungsrisiko.
(Quelle DIHK)