Entwurf: Durchführungsverordnung für das digitale Produktpassregister

Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte wird der digitale Produktpass (DPP) eingeführt, um einen einfachen Zugang zu digitalen Informationen über die Nachhaltigkeit, Kreislauffähigkeit und Einhaltung der Rechtsvorschriften eines Produkts zu ermöglichen. Die EU-Kommission hat den Entwurf einer Durchführungsverordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 592 KB) für das digitale Produktpassregister vorgelegt. Interessierte Unternehmen können sich bis zum 27. Mai an einer öffentlichen Konsultation beteiligen.
Mit dem vorliegendem Entwurf kommen auf Unternehmen folgende Herausforderungen zu:
  1. Verifizierungspflicht als Voraussetzung für eine Registrierung
  2. Verpflichtung zur Registrierung digitaler Produktpass der jeweiligen Produktgruppen
  3. Nutzung vorgegebener Schnittstellen und Formate
  4. Inhaltliche Verantwortung für Richtigkeit und Aktualität der Daten
  5. Pflicht zur Versionierung und Nachvollziehbarkeit
  6. IT- und Zugriffssicherheitsanforderungen
  7. Datenschutzrechtliche Verantwortung
Der Entwurf etabliert für Unternehmen ein verbindliches Zulassungssystem mit hohen Anforderungen. Der Register würde damit nach Einschätzung der DIHK kein reich technisches Meldesystem bleiben sondern ein zentrales Compliance-Element der zukünftigen EU-Produktregulierung. Insbesondere die Sicherstellung der IT- und Zugriffsanforderungen würden für Unternehmen mit einem hohen Umsetzungsaufwand verbunden sein.
Leider liegt der Entwurf seitens der EU-Kommission bislang nur in englischer Sprache vor (deutsche Übersetzung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 297 KB) via Deepl).
(Quelle DIHK)