NLF und Marktüberwachung: EU-Konsultation bis 4. Februar 2026

Mitte November 2025 hat die Europäische Kommission zwei öffentliche Konsultationen zur Modernisierung des EU-Produktrechts gestartet. Diese sind Teil der Vorbereitungen für ein neues „Europäisches Produktgesetz“ (Product Act), das im dritten Quartal 2026 vorgelegt werden soll. Unternehmen, Verbände, Behörden und Verbraucherorganisationen können ihre Erfahrungen und Einschätzungen bis zum 4. Februar 2026 online einbringen.
Die Konsultationen sind Teil der Strategie der Kommission zur Stärkung des Binnenmarkts und zur Förderung eines nachhaltigen, digitalen und innovationsfreundlichen Wirtschaftsumfelds. Die Ergebnisse sollen direkt in die Ausarbeitung des EU-Product Act einfließen. Ziel ist ein kohärenter und zukunftsfähiger Rechtsrahmen, der die Produktsicherheit stärkt und die Anforderungen einer digitalen und zirkulären Wirtschaft berücksichtigt.

Überarbeitung des Neuen Rechtsrahmens (NLF)

Das New Legislative Framework (NLF) bildet die Grundlage für die Harmonisierung technischer Vorschriften im Binnenmarkt. Es regelt u.a. die CE-Kennzeichnung, die Konformitätsbewertung und die Akkreditierung von Prüfstellen. Die Kommission strebt eine Vereinfachung der Vorschriften, eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands sowie eine bessere Kohärenz zwischen verschiedenen Produktsektoren an. Die Überarbeitung soll zudem die Resilienz des Binnenmarkts stärken und die Innovationsfähigkeit europäischer Unternehmen fördern.

Bewertung der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020

Die zweite Konsultation widmet sich der Wirksamkeit der Marktüberwachungsverordnung. Diese soll gewährleisten, dass nur konforme und sichere Produkte auf dem Binnenmarkt verfügbar sind. Die Kommission prüft, wie effektiv die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachungs- und Zollbehörden funktioniert und ob die bestehenden Instrumente ausreichen, um unsichere Produkte vom Markt fernzuhalten. Ein Fokus liegt auf der besseren Koordinierung und Durchsetzung.
(Quelle DIHK)