Neue Gaskraftwerke: Absicherungspflicht besser als Kapazitätsförderung
Um Versorgungssicherheit in Zukunft sicherzustellen, plant die Bundesregierung, den Bau von Gaskraftwerken mit Finanzhilfen in Milliardenhöhe zu fördern. Voraussetzung für eine staatliche Kapazitätsförderung ist der Nachweis, dass diese erforderlich und geeignet sind, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Eine Studie von Connect Energy Economics im Auftrag von bne, DIHK, EEX und VEA zeigt jedoch, dass die europäischen Vorgaben damit nicht erfüllt werden. Effektiver und effizienter wäre eine Stärkung des Marktes mittels einer Absicherungspflicht anstelle staatlicher Planung.
Die Studie analysiert die von der Bundesregierung geplanten Kapazitätsfördermechanismen und deren Vereinbarkeit mit europäischen Vorgaben aus ordnungspolitischer und ökonomischer Perspektive. Das Ergebnis: Zentral geplante Kapazitätsfördermechanismen greifen tief in den Markt ein, bergen erhebliche ökonomische, regulatorische und umweltpolitische Risiken und widersprechen ordnungspolitischen Prinzipien. Aufgrund von Informationsasymmetrien zwischen Staat und Investoren besteht ein hohes Risiko für Fehlanreize. Dies führt zu steigenden Kosten, schwächt Innovationsanreize, verstärkt langfristige Pfadabhängigkeiten und belastet Unternehmen und private Haushalte. Zudem bremst eine Kapazitätsumlage die Elektrifizierung und wirkt damit klima- und energiepolitischen Zielen entgegen.
Auch bei den europäischen Vorgaben für Kapazitätsfördermechanismen weist die Studie Mängel nach. So weisen zentrale Kennzahlen in der Realität extreme Abweichungen zwischen Ländern und Technologien auf. Beispielsweise werden die Kosten für neue Gasturbinen in Deutschland teils nur halb so hoch angesetzt wie in realen Auktionen in anderen europäischen Ländern beobachtet. Gleichzeitig werden innovative und potenziell günstigere technologische Alternativen, wie beispielsweise im Bereich Flexibilität, ausgeschlossen oder diskriminiert. Damit sind Kostensteigerungen zu erwarten, die vermeidbar wären.
Anstatt Kapazitäten “herbeizufördern”, ließe sich Versorgungssicherheit laut Studie durch eine effektive Absicherungspflicht effizient gewährleisten: “Stromlieferanten sichern dabei die vertraglich eingegangenen Stromlieferungen gegenüber ihren Kunden ab. Die Absicherungspflicht verankert somit die technologie- und innovationsoffene Absicherung von freiwillig eingegangenen Lieferverpflichtungen bei den Akteuren, die sie bewirtschaften können. Dadurch stärkt die Absicherungspflicht das Preissystem als zentrales Koordinationsinstrument und integriert Terminmärkte, Eigenerzeugung, Lastflexibilität, Speicher, dezentrale Ressourcen und innovative Technologien in einen offenen Wettbewerbsprozess. Dadurch entstehen kontinuierliche, verursachergerechte Anreize, Versorgungssicherheit effizient zu organisieren und innovative Lösungen schnell in den Markt zu integrieren.”
(Quelle DIHK, Connect Energy Economics)
