Solarpaket I im Kabinett verabschiedet
Mitte August hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das "Solarpaket I" in den parlamentarischen Prozess gegeben. Damit sollen zentrale Maßnahmen der Solarstrategie umgesetzt werden. Ziel der Regelungen im Solarpaket ist es, den Ausbau von PV-Anlagen auf Dächern und Gebäuden weiter zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Dabei werden insbesondere kleine Solaranlagen auf Wohngebäuden und Balkonen berücksichtigt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat ein Überblickspapier veröffentlicht.
Balkon-PV-Anlagen
Die Inbetriebnahme von Balkon-PV-Anlagen soll möglichst unkompliziert gestaltet werden. Hierfür soll die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden.
Anlagenzertifikat
Das Anlagenzertifikat soll erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von mehr als 500 kW erforderlich sein.
Direktvermarktungspflicht
Die Pflicht zur Direktvermarktung bleibt bei einem Schwellenwert von mehr als 100 kW installierten Leistung bestehen. Anlagenbetreiber, die der Direktvermarktungspflicht unterliegen, sollen Überschussmengen ohne Vergütung – aber auch ohne Direktvermarktungskosten – an den Netzbetreiber abgeben können. Zusätzlich wird eine Vereinfachung bei der Direktvermarktung von PV-Anlagen bis 25 kW eingeführt, indem die Vorgaben zur technischen Ausstattung kleinerer Anlagen für die Direktvermarktung gelockert werden.
Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung
Mit einem neuen Modell soll die Lieferung von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes erleichtert werden. Die Weitergabe von PV-Strom an beispielsweise Wohn- oder Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer wird weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage werden insbesondere von der Reststromlieferungspflicht befreit. Die Überschusseinspeisung in das Netz wird gemäß dem EEG wie gewohnt vergütet, wobei in diesem Modell der Mieterstromzuschlag entfällt.
Mieterstrom
Der Mieterstrom wird in Zukunft auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt. Anlagenbetreiber müssen dazu eine Eigenerklärung abgeben, dass weder sie noch der Letztverbraucher einem Unternehmen angehören. Darüber hinaus ist einmalig eine Selbstverpflichtung erforderlich, Änderungen dieser Erklärung dem Netzbetreiber umgehend zu melden.
Vereinfachte Netzanschlussverfahren
Das vereinfachte Netzanschlussverfahren soll von 10,8 auf 30 KW PV-Anlagen ausgeweitet werden.
Ausweitung der Flächenkulisse
Sogenannte benachteiligte Gebiete der Landwirtschaft werden grundsätzlich für die Förderung klassischer PV-Freiflächenanlagen geöffnet und mit einer Opt-Out-Option für die Länder versehen, falls bereits ein bestimmter Anteil der landwirtschaftlich genutzten Flächen durch PV-Anlagen genutzt wird.
Duldungspflicht von Netzanschlüssen
Es wird ein Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen (nicht nur PV-Anlagen) auf Grundstücken und Verkehrswegen eingeführt. Dabei besteht ein Entschädigungsanspruch von 5 Prozent des Verkehrswerts vor Verlegung der Leitung.
Förderung von Agri-PV
Es wird ein eigenes Untersegment mit einem eigenen Höchstwert für besondere Solaranlagen (Agri, Floating, Moor, Parkplatz) in den Ausschreibungen für PV-FFA eingeführt.
DIHK-Erstbewertung
Der Gesetzesentwurf geht mit dem Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien von Bürokratie zu entlasten, in die richtige Richtung. Dies trifft insbesondere auf kleinere PV-Anlagen und die Immobilienwirtschaft zu, die durch das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung eine spürbare Erleichterung bei der PV-Nutzung erfahren.
Für einen Großteil der Wirtschaft bleiben jedoch die bürokratischen Hürden bestehen, da Grenzwerte wie beispielsweise beim Anlagenzertifikat oder dem vereinfachten Netzanschlussverfahren deutlich zu niedrig ausfallen. Des Weiteren wäre ein verstärkter Fokus auf PV-Freiflächenanlagen wünschenswert gewesen, um nicht nur Bürokratie abzubauen, sondern auch das Angebot erneuerbarer Energien spürbar zu erweitern.
Es bleibt unklar, wie im Rahmen der Duldungspflicht von Netzanschlüssen verfahren werden soll, wenn dadurch der Betrieb von Unternehmen während der Bauarbeiten eingeschränkt wird. Dies könnte beispielsweise Anlieferungen bei Spediteuren oder Logistikzentren betreffen, die aufgrund von Bodenarbeiten nicht möglich sind. Mit Blick auf das anstehende Solarpaket II sollte der hier eingeschlagene Weg fortgesetzt werden, um in der Breite der Wirtschaft Hürden abzubauen, die Eigenstromversorgung zu erleichtern und das Energieangebot schnell auszuweiten.
(Quelle DIHK)