Förderprogramm: Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge
Das Bundesministerium für Verkehr hat ein neues Förderprogramm zum Aufbau von Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge veröffentlicht. Insgesamt stehen über vier Jahre eine Milliarde Euro zur Verfügung. Gefördert werden sowohl nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte auf Betriebshöfen als auch öffentliche Ladeinfrastruktur. Förderfähig sind zudem unter anderem Netzanschlüsse, Batteriespeicher sowie Lade- und Lastmanagementsysteme.
Zum Start der Förderung wird ein Fördervolumen von insgesamt 200 Millionen Euro für folgende Förderaufrufe bereitgestellt (Übersicht über die Rahmenbedingungen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1573 KB)).
- Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für kleine und mittlere Unternehmen (Förderintensität: 500 Euro (netto) pro kW):
- Antragsberechtigt sind ausschließlich Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition.
- Anträge können ab dem 5. Juni 2026 gestellt werden. Die Bewilligung der pauschalen Förderung erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Sollten die vorhandenen Haushaltsmittel bereits vor dem 30. September 2026 aufgebraucht sein, endet die Einreichungsfrist früher.
- Infos und Antragstellung
- Förderaufruf nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für alle Unternehmen (Förderintensität: max. 500 Euro (netto) pro kW):
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Freiberufler etc., Verbände (z.B. Industrie- und Kirchenverbände), Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, wie Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen sowie Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Landesbehörden, kommunale und Landesunternehmen, Hochschulen, sonstige Betriebe und Einrichtungen, die in kommunaler Trägerschaft stehen
- Anträge können vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
- Infos und Antragstellung
- Förderaufruf öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur (Förderintensität: max. 500 Euro (netto) pro kW):
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Freiberufler etc. sowie Verbände (z.B. Industrie- und Kirchenverbände), Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken dienen, wie Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen.
- Anträge können vom 26. Mai bis zum 7. Juli 2026 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss und nach Abschluss des wettbewerblichen Auswahlverfahrens.
- Infos und Antragstellung
Bei den wettbewerblichen Auswahlverfahren wird das zentrale Priorisierungskriterium der Fördereuro je aufgebaute Ladeleistung sein.
Über 2026 hinaus wird es während der vierjährigen Laufzeit der Förderrichtlinie weitere, an die jeweilige Marktsituation angepasste Förderaufrufe geben.
(Quelle DIHK, NOW GmbH, PtJ)
