Bundesrat: Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung beschlossen

Im Zuge der neuen EU-F-Gas-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/573) stehen auf nationaler Ebene Anpassungen an. Der Bundesrat hat am 30. Januar 2026 die Chemikalien-Klimaschutzverordnung beschlossen. Die Änderungen werden voraussichtlich im Laufe des Aprils in Kraft treten.

Was bleibt?

  • Bestehende Sachkundenachweise behalten nach alter Rechtslage bis zum 12. März 2029 ihre Gültigkeit. Unternehmenszertifikate auf dieser Grundlage verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. Für eine Weiterführung der Tätigkeit über den Stichtag hinaus ist ein Auffrischungskurs erforderlich.
  • Die IHKs, HWKs und zugelassene Weiterbildungsanbieter bescheinigen weiterhin die Sachkunde.

Was ändert sich?

  • Sachkundebescheinigungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten werden nicht mehr anerkannt. Sie gelten in Deutschland direkt ohne Anerkennung.
    In Deutschland ist für die Sachkunde weiterhin eine technische oder handwerkliche Ausbildung notwendig. Die Befreiung vom Erfordernis dieser Ausbildung bescheinigen künftig jedoch nur noch Handwerkskammern.
  • Neue Sachkundebescheinigungen werden nur noch Personen ausgestellt, wenn sie eine Prüfung bestehen, die auch alternative Kältemittel (Kohlenwasserstoffe, CO₂, Ammoniak) beinhaltet. Der Personen müssen alle sieben Jahre an einem Auffrischungskurs teilnehmen.
  • Es gilt eine neue Systematik der Sachkundebescheinigungen (A1, A2, B, C sowie neue Regelungen für Brandschutzeinrichtungen).
  • Der Anwendungsbereich wird auf weitere Anlagentypen ausgeweitet (u. a. Kälteanlagen in leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons).
  • Ab dem 12. März 2029 dürfen Unternehmenszertifikate nur noch auf Grundlage von Personalzertifikaten nach neuer Durchführungsverordnung bzw. nach absolvierten Auffrischungskursen genutzt werden.

Zum Verfahren:

Die Anpassung der ChemKlimaschutzV befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesrat hat der Verordnung unter Maßgaben kleinerer Änderungen zugestimmt; die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird deshalb erst im Laufe des Aprils erwartet. Unabhängig davon gilt die neue F-Gase-Verordnung allerdings bereits.
(Quelle DIHK)