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Nr. 1950

Öffentliches Auftragswesen

Das Vergaberecht enthält Regelungen über das Zustandekommen von Verträgen, mit denen die öffentliche Hand Güter und Leistungen beschafft. Ziel sind dabei marktgerechter Wettbewerb, transparente Verfahren und die Chancengleichheit der beteiligten Unternehmen. Zum einen müssen Auftraggeber die Regelungen beachten, wenn sie Waren, Dienstleistungen sowie Bauleistungen einkaufen, um damit ihre öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Zum anderen müssen Unternehmen Regeln beachten, um an Vergabeverfahren der öffentlichen Hand teilnehmen zu können. Gleichzeitig bietet das Vergaberecht aber auch Rechtsschutz, wenn es zu Regelverletzungen kommt.

Auftragsberatungsstelle Hessen

Die Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern, der Ingenieurkammer, der Architekten- und Stadtplanerkammer in Hessen und des Landes Hessen.
Seit 1954 verfolgt die ABSt Hessen ihre Zielsetzung, im Gesamtinteresse einer freien Wirtschaft die angemessene Beteiligung ihrer Mitglieder an öffentlichen Aufträgen zu fördern. Die ABSt Hessen versteht sich als Bindeglied zwischen Wirtschaft und Verwaltung.
Die ABSt Hessen informiert und berät hessische Unternehmen und öffentliche Auftraggeber rund um das deutsche und europäische öffentliche Auftragswesen.
Anschrift:
Auftragsberatungsstelle Hessen e. V.
Karl-Glässing-Str. 8
65183 Wiesbaden
Telefon: 0611 974588-0
Fax: 0611 974588-20
E-Mail: info@absthessen.de
Internet: www.absthessen.de
Michael Hahn
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Geschäftsbereichsleiter