Existenzgründung und Unternehmensförderung
Geförderte Beteiligungsprogramme
Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen sind eine bestimmte Form von Krediten. Allerdings werden diese Darlehen im Falle einer Insolvenz erst nachrangig, also nach den üblichen Fremdforderungen, wie klassischen Krediten, bedient. Durch diesen Rangrücktritt nehmen Nachrangdarlehen Eigenkapital-Charakter an.
Dies hat den Vorteil, dass Nachrangdarlehen nicht besichert werden müssen. Außerdem erhält die durchleitende Hausbank eine Haftungsfreistellung in vollem Umfang. Dadurch, dass das Nachrangdarlehen dem Eigenkapital zugerechnet wird, verbessert sich das Rating des Unternehmens, wodurch wiederum die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals erleichtert wird.
Die Vorteile eines Nachrangdarlehens müssen jedoch in der Regel mit einem höheren Zinssatz erkauft werden. Dennoch können die insgesamten Finanzierungskosten mit Nutzung eines Nachrangdarlehen günstiger sein, falls zusätzlich weiteres Fremdkapital benötigt wird.
Sowohl die KfW als auch die WIBank Hessen bieten Förderprogramme in Form von Nachrangdarlehen an. Dabei unterscheiden sie sich insbesondere hinsichtlich der Laufzeit, der Höhe des Finanzierungsvolumens und des Alter des Unternehmens.
Beteiligungen
Im Unterschied zu Nachrangdarlehen ist bei einer stillen Beteiligung eine Gewinnbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben. Neben einer fixen Nominalverzinsung enthält die Beteiligung also auch eine gewinnabhängige Vergütungskomponente. Die Verlustbeteiligung ist auf den Betrag der Einlage begrenzt, kann aber auch ausgeschlossen werden kann.
Wie beim Nachrangdarlehen erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert am Ende der Laufzeit. Aufgrund des Rangrücktritts wird eine stille Beteiligung zum wirtschaftlichen Eigenkapital gerechnet und verbessert somit die Eigenkapitalquote und damit die Bonität des Unternehmens. Sicherheiten müssen daher für eine stille Beteiligung nicht hinterlegt werden.
Wie beim Nachrangdarlehen erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert am Ende der Laufzeit. Aufgrund des Rangrücktritts wird eine stille Beteiligung zum wirtschaftlichen Eigenkapital gerechnet und verbessert somit die Eigenkapitalquote und damit die Bonität des Unternehmens. Sicherheiten müssen daher für eine stille Beteiligung nicht hinterlegt werden.
Sowohl die KfW als auch die Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH bieten geförderte Beteiligungsprogramme für kleine und mittlere Unternehmen sowie für kleine innovative Technologieunternehmen an.
Kombi-Programme
Die Bürgschaftsbank Hessen (BBH) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG H) bieten ein Kombiprogramm aus Bürgschaft und Beteiligung an. Ein Unternehmen erhält bei diesem Programm eine stille Beteiligung der MBG H, die das Rating verbesseren kann und zusätzlich eine Bürgschaft der BBH für einen Kredit der Hausbank. Der Vorteil dieses Programms: die Hausbank haftet nur für 15 Prozent der gesamten Finanzierungssumme.