Existenzgründung und Unternehmensförderung
Hessen-Mikrodarlehen
Förderkredit für den kleinen Finanzierungsbedarf
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet seit Ende 2013 das Kreditprogramm Hessen-Mikrodarlehen an. Mit dem Hessen-Mikrodarlehen werden Förderkredite zur mittelfristigen Finanzierung für die Gründung (Neugründung oder Übernahme) eines Einzelunternehmens in Hessen möglich. Diese Förderkredite werden direkt aus Mitteln der WIBank vergeben, ohne weitere Einschaltung einer Hausbank. Das Förderprogramm entspringt einer Kooperation der WIBank mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Natürliche Personen sowie Angehörige freier Berufe, die die Gründung oder Übernahme eines Einzelunternehmens planen und über geeignete kaufmännische als auch fachliche Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Auch Personen, die eine Festigung ihres Unternehmens bis 3 Jahre nach Gründung planen, sind antragsberechtigt.
Wie hoch ist die Förderung?
Je Existenzgründer beträgt das maximale Kreditvolumen 25.000 Euro, bei einem Mindestkreditvolumen von 3.000 Euro. Das Hessen-Mikrodarlehen darf zweimal je Gründungs- bzw. Festigungsvorhaben gewährt werden, sofern die Summe der beiden Darlehen den Maximalbetrag von 25.000 Euro nicht übersteigt.
Laufzeit, Sicherheiten, Zinsen?
Die Darlehenslaufzeit beträgt einheitlich 5 Jahre. Dabei sind die ersten 6 Monate tilgungsfrei. Für das Hessen-Mikrodarlehen werden keine Sicherheiten benötigt. Es besteht ein einheitlicher, ratingunabhängiger Zinssatz. Den aktuellen Zinssatz finden Sie auf der Homepage der WIBank, bzw. unter den Links bei "Mehr zu diesem Thema".
Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln:
Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel betragen. Förderfähig sind:
- alle Formen der Existenzgründung (Errichtung oder Übernahme)
- Erwerb einer tätigen Beteiligung
- Festigungsmaßnahmen
- erneute Unternehmensgründung
- gewerbliche Baukosten
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Auftragsvorfinanzierung
- Betriebsmittel
- Aufstockung des Warenlagers
- Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen
Von einer Finanzierung ausgeschlossen:
Nicht förderfähig sind hingegen:
- Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
- Ablösung von Bankverbindlichkeiten
- Ablösung von vorhandenen Gesellschafterdarlehen
- Anschlussfinanzierungen
- Prolongationen
Antragstellung:
Die Antragstellung für IHK-zugehörige Unternehmen sowie Existenzgründern aus dem gewerblichen Bereich, erfolgt über die IHK Limburg, als Kooperationspartner der WIBank.
Der Einreichung des Antrags geht in der Regel ein Beratungsgespräch zur Gründungs- und Geschäftsidee voraus. Dabei kann sich der Kooperationspartner von dem Vorhaben überzeugen sowie dem Antragsteller Hinweise zu Fördermöglichkeiten und betriebswirtschaftlichen Aspekten aufzeigen.
Der Antragsteller reicht dem Kooperationspartner folgende Unterlagen ein:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- tabellarischer Lebenslauf
- De-minimis-Erklärung
- Schufa-Auskunft
- Nachweis sonstiger Einnahmen - auch vom Lebenspartner (z.B. Gründungszuschuss, ALG II, Lohn/Gehalt, Renten, Unterhalt, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung u. ä.)
- beim Einsatz von Eigenkapital ist ein Nachweis erforderlich (z.B. Kontoauszug)
- bei der Übernahme von bestehenden Unternehmen sind weitere Unterlagen erforderlich - Näheres hierzu findet sich im Antrag
Der Kooperationspartner leitet alle Dokumente an die WIBank weiter. Er erstellt außerdem eine schriftliche Stellungnahme zum Vorhaben, die zusammen mit den Unterlagen des Antragstellers an die WIBank gesendet wird.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns und auf der Seite der WIBank. Den Link finden Sie rechts im Bereich "Mehr zu diesem Thema".