Finanzierung und Förderung

Öffentliche Förderprogramme

Gründerdarlehen bis 35.000 Euro

Gründer*innen mit einem Finanzierungsbedarf bis 35.000 Euro haben oft Schwierigkeiten, eine Finanzierung bei der Hausbank zu erhalten. Dafür hat die hessische Landesförderbank – die WIBank – das Hessen-Mikrodarlehen aufgelegt. Das Hessen-Mikrodarlehen wird direkt bei der WIBank beantragt. Der Zwischenschritt über eine Hausbank, wie bei anderen Förderdarlehen, entfällt.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind Natürliche Personen sowie Angehörige freier Berufe, die die Gründung oder Übernahme eines Einzelunternehmens planen und über geeignete kaufmännische als auch fachliche Qualifikationen und Erfahrungen verfügen. Auch Personen, die eine Festigung ihres Unternehmens bis 3 Jahre nach Gründung planen, sind antragsberechtigt.

Wie hoch ist die Förderung?

Je Existenzgründer beträgt das maximale Kreditvolumen 35.000 Euro, bei einem Mindestkreditvolumen von 3.000 Euro. Das Hessen-Mikrodarlehen darf zweimal je Gründungs- bzw. Festigungsvorhaben gewährt werden, sofern die Summe der beiden Darlehen den Maximalbetrag von 35.000 Euro nicht übersteigt.

Laufzeit, Sicherheiten, Zinsen?

Die Darlehenslaufzeit beträgt einheitlich 5 Jahre. Dabei sind die ersten 6 Monate tilgungsfrei. Für das Hessen-Mikrodarlehen werden keine Sicherheiten benötigt. Es besteht ein einheitlicher, ratingunabhängiger Zinssatz. Den aktuellen Zinssatz finden Sie auf der Homepage der WIBank, bzw. unter den Links bei "Mehr zu diesem Thema".

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln:

Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten oder Betriebsmittel betragen. Förderfähig sind:
  • alle Formen der Existenzgründung (Errichtung oder Übernahme)
  • Erwerb einer tätigen Beteiligung
  • Festigungsmaßnahmen
  • erneute Unternehmensgründung
  • gewerbliche Baukosten
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Auftragsvorfinanzierung
  • Betriebsmittel
  • Aufstockung des Warenlagers
  • Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen und Einrichtungen

Von einer Finanzierung ausgeschlossen:

Nicht förderfähig sind hingegen:
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Ablösung von Bankverbindlichkeiten
  • Ablösung von vorhandenen Gesellschafterdarlehen
  • Anschlussfinanzierungen
  • Prolongationen

Antragstellung:

Die Antragstellung für IHK-zugehörige Unternehmen sowie Existenzgründern aus dem gewerblichen Bereich, erfolgt über die IHK Limburg, als Kooperationspartner der WIBank.
Der Einreichung des Antrags geht in der Regel ein Beratungsgespräch zur Gründungs- und Geschäftsidee voraus. Dabei kann sich der Kooperationspartner von dem Vorhaben überzeugen sowie dem Antragsteller Hinweise zu Fördermöglichkeiten und betriebswirtschaftlichen Aspekten aufzeigen.
Liegen die vollständigen Antragsunterlagen vor, leitet die IHK Limburg alle Dokumente, zusammen mit einer Stellungnahme des Kooperationspartners, an die WIBank weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie bei uns und auf der Seite der WIBank. Den Link finden Sie rechts im Bereich "Mehr zu diesem Thema".

Förderkredite

Sowohl die KfW als auch die WIBank Hessen bieten als Förderbanken eine vielzahl unterschiedlicher Kreditprogramme für Existenzgründer und etablierte Unternehmen an. Dabei unterscheiden sich diese insbesondere hinsichtlich:
  • der Höhe der Finanzierung
  • der Höhe der erforderlichen Sicherheiten
  • der Laufzeit
  • der Anteile von Betriebsmitteln am Finanzierungsvolumen
Daneben gibt es weitere Kriterien, die bei der Wahl des passenden Förderkredites berücksichtigt werden müssen.
Weitere Informationen zu den einzelnen Kreditprogrammen finden Sie direkt auf den Seiten der KfW und der WIBank Hessen. Die Links finden Sie unter "Weitere Informationen".
Gerne beraten wir Sie bei der Auswahl von Förderprogrammen in einem persönlichen Gespräch. Im Rahmen des monatlich stattfindenden "Regionalen Unternehmersprechtags" haben wir zudem einen Förtdermittelberater der WIBank Hessen im Haus, mit dem Beratungstermine vereinbart werden können.

Öffentliche Bürgschaften

Wann kommt eine Bürgschaft in Frage

Eine typische Situation für ein mittelständisches Unternehmen: Ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf oder eine neue Investition, eine neue Filiale, ein neues Produkt – gute Chancen, Geld zu verdienen. Aber die Finanzierung ...? Die Hausbank ist interessiert, doch die Kreditsicherheiten reichen nicht.
Ihre Bank benötigt einen Partner, da sie das Risiko nicht alleine tragen möchte. Hier kann die Bürgschaftsbank Hessen helfen.
Als Förderinstitut übernimmt die Bürgschaftsbank Hessen gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften als Kreditabsicherung für Existenzgründer, Selbstständige und Unternehmen in Hessen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind.
Die Bürgschaftsbank Hessen übernimmt Bürgschaften für Investitionsfinanzierungen bis zu 80% und für Betriebsmittelfinanzierungen bis zu 60% der Kreditsumme. Der höchstmögliche Betrag einer Bürgschaft beträgt dabei 1,0 Mio. Euro.
Mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen als Sicherheit erhalten Unternehmen, Selbstständige, Gründer und Unternehmensnachfolger leichter und in der Regel auch Zins günstiger Kredite von Banken und Sparkassen.

Bürgschaft Classic

Der Antragsweg ist klar und einfach: Sie beantragen bei Ihrer Hausbank einen Kredit für Investitionen oder für zusätzliche Liquidität (Betriebsmittel). Die Hausbank prüft das Vorhaben und kommt zu einem positiven Ergebnis; die Kreditsicherheiten reichen aber nicht aus.
Gemeinsam mit der Hausbank beantragen Sie für sich oder Ihre Firma eine Bürgschaft bei der Bürgschaftsbank Hessen GmbH. Bei positiver Einschätzung erhält die Hausbank die verbindliche Zusage für eine Ausfallbürgschaft. Die Hausbank schließt mit Ihnen einen Kreditvertrag und stellt die Kreditmittel zur Verfügung. Dann können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.

Bürgschaft ohne Bank

Vor dem Bürgschaftsantrag sollten Sie sich schon intensiv mit Ihrer Idee auseinandergesetzt haben. Wenn Sie sicher sind, dass Ihr Konzept schlüssig und vollständig ist, reichen Sie es direkt bei der Bürgschaftsbank Hessen ein.
 
Das geht am besten mit einem ausführlichen Geschäftsplan (Businessplan), in dem die Geschäftsidee systematisch dargestellt wird. Der Geschäftsplan ist die wichtigste Entscheidungsgrundlage bei der Prüfung der Geschäftsidee. Relevante Informationen wie der Lebenslauf und ein Nachweis der Qualifikation fügen Sie Ihrem Geschäftsplan bei.
 
Wenn die Bürgschaftsbank und ihre Partner von der nachhaltigen Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens überzeugt sind, erteilt die Bürgschaftsbank Hessen ein Zertifikat, mit dem sie sich bereit erklärt, für das beschriebene Vorhaben zu bürgen. An die Zusage hält sich die Bürgschaftsbank Hessen drei Monate lang gebunden.
 
Mit dieser Zusage können Sie sich eine Bank oder Sparkasse suchen, die Ihnen die Kreditmittel zur Verfügung stellt.

Öffentliche Beteiligungsprogramme

Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen sind eine bestimmte Form von Krediten. Allerdings werden diese Darlehen im Falle einer Insolvenz erst nachrangig, also nach den üblichen Fremdforderungen, wie klassischen Krediten, bedient. Durch diesen Rangrücktritt nehmen Nachrangdarlehen Eigenkapital-Charakter an.
Dies hat den Vorteil, dass Nachrangdarlehen nicht besichert werden müssen. Außerdem erhält die durchleitende Hausbank eine Haftungsfreistellung in vollem Umfang. Dadurch, dass das Nachrangdarlehen dem Eigenkapital zugerechnet wird,  verbessert sich das Rating des Unternehmens, wodurch wiederum die Aufnahme zusätzlichen Fremdkapitals erleichtert wird.
Die Vorteile eines Nachrangdarlehens müssen jedoch in der Regel mit einem höheren Zinssatz erkauft werden. Dennoch können die insgesamten Finanzierungskosten mit Nutzung eines Nachrangdarlehen günstiger sein, falls zusätzlich weiteres Fremdkapital benötigt wird.
Sowohl die KfW als auch die WIBank Hessen bieten Förderprogramme in Form von Nachrangdarlehen an. Dabei unterscheiden sie sich insbesondere hinsichtlich der Laufzeit, der Höhe des Finanzierungsvolumens und des Alter des Unternehmens.

Beteiligungen

Im Unterschied zu Nachrangdarlehen ist bei einer stillen Beteiligung eine Gewinnbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben. Neben einer fixen Nominalverzinsung enthält die Beteiligung also auch eine gewinnabhängige Vergütungskomponente. Die Verlustbeteiligung ist auf den Betrag der Einlage begrenzt, kann aber auch ausgeschlossen werden kann.

Wie beim Nachrangdarlehen erfolgt die Rückzahlung zum Nennwert am Ende der Laufzeit. Aufgrund des Rangrücktritts wird eine stille Beteiligung zum wirtschaftlichen Eigenkapital gerechnet und verbessert somit die Eigenkapitalquote und damit die Bonität des Unternehmens. Sicherheiten müssen daher für eine stille Beteiligung nicht hinterlegt werden.
Sowohl die KfW als auch die Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH bieten geförderte Beteiligungsprogramme für kleine und mittlere Unternehmen sowie für kleine innovative Technologieunternehmen an.

Kombi-Programme

Die Bürgschaftsbank Hessen (BBH) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG H) bieten ein Kombiprogramm aus Bürgschaft und Beteiligung an. Ein Unternehmen erhält bei diesem Programm eine stille Beteiligung der MBG H, die das Rating verbessern kann und zusätzlich eine Bürgschaft der BBH für einen Kredit der Hausbank. Der Vorteil dieses Programms: die Hausbank haftet nur für 15 Prozent der gesamten Finanzierungssumme.

Geförderte Beratungen vor Gründung

Gerade für Gründungsvorhaben, die einen hohen Kapitaleinsatz erfordern, kann eine Gründungsberatung Sinn machen. Mit einem erfahrenen Berater erarbeiten die Gründer einen professionellen Businessplan, der die Einwerbung von Fremdkapital vereinfacht oder sogar erst möglich macht.
Eine solche Vorgründungsberatung kann vom Land Hessen gefördert werden, wodurch sich das Beraterhonorar für den Gründer verringert. In Hessen ist die RKW Hessen GmbH mit der Abwicklung der Förderung von Vorgründungsberatungen betraut. Weitere Informationen zu Förderhöhe und Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Seite des RKW.
Achtung: Eine durch das Land Hessen geförderte Gründungsberatung ist nur dann möglich, wenn Sie noch nicht selbstständig waren und das Unternehmen noch nicht angemeldet ist!

Geförderte Beratungen nach Gründung

In der Anfangsphase sind Gründer mit einer Vielzahl von Aufgaben und Schwierigkeiten befasst. Hier kann die Hilfe durch einen externen Unternehmensberater hilfreich sein. Dieser kann beispielsweise beim Aufbau der Unternehmensorganisation, der Strukturierung von Abläufen oder der Einführung einer Liquiditätsplanung helfen. In den ersten Jahren nach Gründung kann eine solche Beratung über das BAFA gefördert werden.
Aber auch Unternehmen, die sich bereits am Markt etabliert haben, können in allgemeinen wirtschaftlichen Beratungen als auch in speziellen Beratungen zur Begegnung von strukturellen Ungleichheiten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag gefördert werden.
Sowohl das BAFA als auch das RKW Hessen bieten hier Beratungsförderungsprogramme an. Detaillierte Informationen zu diesen Programmen finden Sie direkt auf den jeweiligen verlinkten Seiten.

Förderdatenbank

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.
Das Internet eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit, vertiefende Informationen der unterschiedlichen Anbieter von Förderinformationen durch eine breit angelegte Vernetzung bereitzustellen. Die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie steht damit als zentrale Informationsquelle sowohl für Privatpersonen wie Existenzgründer als auch für Unternehmen und Berater zur Verfügung. Sie richtet sich gleichermaßen an Benutzer ohne Vorkenntnisse wie an die Kenner der Wirtschaftsförderung.
Mit der Förderdatenbank leistet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen wichtigen Beitrag zu mehr und größerer Transparenz rund um das Fördergeschehen in Deutschland. Gerade Existenzgründer und die mittelständische Wirtschaft profitieren hiervon in besonderer Weise.