Existenzgründung und Unternehmensförderung

Was sind bankübliche Sicherheiten?

Sicherheiten dienen der Bank bei Kreditausfall als eine Art Versicherung für die noch offen stehenden Rückzahlungsbeträge. Wird den Zins- und Tilgungsverpflichtungen nicht im vertraglich vereinbarten Rahmen nachgekommen, kann die Bank die ihr übereigneten Gegenstände und Rechte verwerten. Grundlage dafür ist in der Regel ein Vertrag, durch den Teile Ihres Vermögens bzw. bestimmte Rechte daran auf die Bank oder Sparkasse übertragen werden.
Neben der Bonität bilden die eingebrachten Sicherheiten die entscheidende Grundlage dafür, ob ein Kredit gewährt wird und welche Zinsen zu zahlen sind.

Arten von Sicherheiten und deren Bewertung

Die Bandbreite der banküblichen Sicherheiten reicht von der persönlichen Haftung bis hin zur Übereignung von eindeutig bewertbaren Mobilien oder Immobilien an das Kreditinstitut. Aus Sicht der Bank ist jeweils nicht der faktische, gegenwärtige Wert der Sicherheit relevant, sondern der zukünftig realisierbare Verkaufserlös im 'Falle eines Falles'.
Wenn z. B. eine mit Grundschulden belastete Immobilie versteigert wird, ist nicht selten ein größerer Rückstau an Reparaturaufwendungen durch die Geldknappheit des Schuldners zu erwarten, was den Versteigerungserlös reduziert. Ein Gewerbeobjekt wird deshalb durch die Bank zumeist nur zu 40 bis 50 Prozent des Verkehrswertes als Sicherheit bewertet (man spricht hier vom 'Beleihungswert' bzw. der 'Beleihungsgrenze').
Bei Lebensversicherungen wird nur der jeweilige Rückkaufswert als Sicherheit anerkannt. Dieser ist besonders bei jungen Verträgen häufig sehr niedrig und wird damit in der Regel nicht ausreichen. Bausparverträge können bis zum angesparten Guthaben plus Zinsen beliehen werden, Festgelder, Sparguthaben und Sparbriefe jeweils bis zur vollen Höhe. Bei festverzinslichen Wertpapieren liegt die Beleihungsgrenze in der Regel bei 90 Prozent und bei Aktien nicht über 60 Prozent des jeweiligen Kurswertes.
Gängige Maschinen beleihen die Banken meistens mit bis zu 50 Prozent des jeweiligen Zeitwerts. Weniger gängige Maschinen werden hingegen aufgrund der schlechten Verwertbarkeit von den Banken nicht gerne akzeptiert. Der Beleihungswert kann dementsprechend deutlich niedriger als der eigentliche Zeitwert liegen.
Forderungsabtretungen oder Warenübereignungen sind aus Sicht der Bank besonders problematisch, da häufig nur ein geringer Anteil der dahinter stehenden Werte durch die Bank erlöst werden kann.

Die Banken unterscheiden daher in Abhängigkeit von der Wertbeständigkeit und der Verwertbarkeit zwischen guten, akzeptablen und 'Not'-Sicherheiten.
Gute Sicherheiten
  • Grundschulden
  • Hypotheken (Belastung von Immobilien)
  • selbstschuldnerische Bürgschaften bei guter Bonität des Bürgen
  • sonstige private Ausfallbürgschaften bei guter Bonität des Bürgen
  • Lebensversicherungen (Kapitallebensversicherungen mit hohen Rückkaufswerten)
  • Bausparverträge
  • Festgelder
  • Sparguthaben
  • Sparbriefe
  • festverzinsliche Wertpapiere
  • Aktien
Akzeptierte Kreditsicherheiten
  • die Sicherungsübereignung von marktgängigen Maschinen und Fahrzeugen
'Not'-Sicherheiten
  • Geräte und Einrichtungen
  • Warenlager
  • Forderungsabtretungen (Einzel-, Mantel- oder Globalabtretungen)

Bürgschaften

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge, im Falle eines Kreditausfalls gegenüber der Bank anstelle des Kreditnehmers für den Schaden aufzukommen. Die sog. selbstschuldnerische Bürgschaft führt zur gleichrangigen Inanspruchnahme des Bürgen neben dem Schuldner; die Ausfallbürgschaft begründet eine nachrangige Inanspruchnahme des Bürgen (d. h. der Schuldner muss zunächst bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit aufkommen).
Bürgschaften werden von Kreditinstituten häufig dafür genutzt, beschränkte Haftungsverhältnisse zu erweitern. So werden z. B. Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH zumeist für einen Kredit an die GmbH bürgen müssen.
Die Bürgschaftsbank Hessen fördert kleine und mittelständische Unternehmen in Hessen durch Ausfallbürgschaften, falls die Kreditsicherheiten nicht ausreichend sind. Informieren Sie sich über die Angebote der Bürgschaftsbank Hessen - wichtige Links dazu finden Sie unter "Weitere Informationen".

Sicherungsübereignung

Bei einer Sicherungsübereignung bleibt der Unternehmer immer Besitzer der sicherheitsübereigneten Gegenstände und behält somit das Recht der betriebsüblichen Nutzung, Eigentümer wird jedoch das Kreditinstitut. Bei einer Forderungsabtretung bewertet die Bank oder Sparkasse die Forderungen, die der Kreditnehmer aus noch nicht bezahlten Rechnungen seiner Kunden hat.

Wichtige Hinweise

  • Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen ein Kredit vornehmlich auf der Grundlage guter Sicherheiten trotz insgesamt unbefriedigender Zahlenwerke gewährt wird! Beurteilt Ihre Bank die Sicherheiten aufgrund des schlechten Geschäftsverlaufs und der dadurch ggf. entstehenden Wertveränderungen einiger Sicherheiten später schlechter, so kann es zu Sicherheitsnachforderungen oder zu einer Einengung Ihres Kreditrahmens kommen, der Ihr Unternehmen möglicherweise in Schwierigkeiten bringt.
  • Sichern Sie, wenn möglich, jeden Kredit einzeln mit separaten Sicherheiten ab. Nur so werden diese Sicherheiten nach Rückzahlung des jeweiligen Kredits auch wieder frei. Sonst entscheidet die Bank, welche Sicherheit sie freigibt.
  • Insbesondere, wenn Sie über eine gute Bonität verfügen, sollten Sie Ihre Sicherheiten durch die Bank regelmäßig überprüfen lassen. Im Falle einer Übersicherung, die gerade in der gegenwärtigen Konstellation schnell zustande kommen kann, haben Sie Anspruch auf die Freistellung von Sicherheiten, was sich auf Ihre Fremdfinanzierungsmöglichkeiten entsprechend positiv auswirkt.
  • Mangelt es bei einem insgesamt aussichtsreichen Vorhaben an ausreichenden Sicherheiten, so kann unter Umständen eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Hessen in Anspruch genommen werden. Einige Kreditlinien der öffentlichen Förderbanken räumen auch die Möglichkeit einer partiellen Haftungsfreistellung ein. Hier müssen Sie nicht für die gesamte Kredithöhe Sicherheiten erbringen, sondern nur für einen Teil. Dies gilt insbesondere für die ERP-Darlehen der KfW-Mittelstandsbank.