Handel

Infoblatt starke Kundenauthentifizierung

Die Ende 2015 erlassene Payment Service Directive 2 sieht vor, dass seit dem 14. September 2019 im elektronischen Zahlungsverkehr die sogenannte „Starke Kundenauthentifizierung“ (SKA) verbindlich wird. Das bedeutet, dass sich ein Computernutzer beispielsweise für Bankgeschäfte in einer Form zu authentifizieren hat, die mindestens zwei Elemente umfasst. Diese Elemente müssen zwei der drei folgenden Kategorien abdecken:
  • Wissen (also etwa ein Passwort)
  • Besitz (zum Beispiel ein bestimmtes Mobiltelefon)
  • Inhärenz (das kann ein Fingerabdruck sein)
Was das für den Handel in der Praxis bedeutet, erläutert der DIHK jetzt in dem Infoblatt “Starke Kundenauthentifizierung”, dass rechts zum Download bereitsteht.