Coronavirus

Coronavirus: Liquiditätshilfen

Sofortmaßnahmen bei finanziellen Problemen

Durch die aktuelle Coronakrise und die damit verbundene Unsicherheit fallen bei vielen Unternehmen quer durch alle Branchen Aufträge und Kunden weg. Vordringliche Zielsetzung ist es, die laufenden Belastungen des Betriebes möglichst gering zu halten und die Liquidität zu sichern, damit der Betrieb handlungsfähig bleibt und die aktuelle Krise übersteht.

1. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und Ihrem Finanzamt!

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert.
Weitere Informationen und formloses Antragsformular

2. Sprechen Sie mit Ihrer Bank!

Wenn Sie als Unternehmen (langfristige) Kreditverbindlichkeiten haben: Sprechen Sie mit ihrer Hausbank über die Möglichkeiten einer Tilgungsaussetzung für den Zeitraum der Krise.
Überprüfen Sie in diesem Zusammenhang, ob die Zinskonditionen noch den aktuellen Marktgegebenheiten angemessen sind und sprechen Sie mit der Hausbank über die Möglichkeiten einer Umschuldung.
Sprechen Sie mit Ihrem Betreuer bei der Bank über die Situation, damit er die reduzierten Kontobewegungen richtig interpretiert.

3. Informieren Sie sich über finanzielle Förderprogramme!

Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Förderprogramme für Unternehmen, die coronabedingt einen Liquiditätsbedarf haben. Dazu zählen allgemeine Zuschuss- und Kreditprogramme sowie Branchenspezifische Hilfsprogramme.

3.1 Überbrückungshilfen

Überbrückungshilfe III Plus

Die Überbrückungshilfe III Plus kann für diejenigen Monate im Zeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021 beantragt werden, in denen ein coronabedingter Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erreicht wird.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
  • Alle Unternehmen im Haupterwerb mit mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch sind antragsberechtigt
  • maximaler Zuschuss pro Monat beträgt 10 Mio. Euro
  • Überbrückungshilfe III Plus erstattet einen Anteil der förderfähigen Fixkosten in Höhe von
    • bis zu 100 Prozent bei einem Umsatzeinbrauch größer oder gleich 70 Prozent
    • bis zu 60 Prozent bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 und 70 Prozent
    • bis zu 40 Prozent bei einem Umsatzeinbruch zwischen 30 und 50 Prozent
    • im jeweiligen Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahresw 2019
  • Aufschläge (Eigenkapitalzuschuss) auf die Überbrückungshilfe III Plus bei einem monatlichen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent innerhalb des Zeitraums von November 2020 bis Dezember 2021 bei Erreichen folgender Schwellen:
    • 25 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in drei Monaten
    • 35 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in vier Monaten
    • 40 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent in fünf oder mehr Monaten.
Die Antragstellung erfolgt weiterhin über die bundesweit einheitliche digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de unter Hinzuziehung eines Steuerberaters oder beratenden Dritten.
Erst- und Änderungsanträge können bis zum 31. März 2022 gestellt werden.

Überbrückungshilfe IV

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloseblstständige und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.
Besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Verwaltungswirtschaft können zusätzliche Förderungen beantragen. Bei Erstantragstellung werden Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung gewährt (maximal 100.000 Euro pro Monat, beziehungsweise insgesamt bis zu 300.000 Euro).
Unternehmen, die infolge von Corona-Regelungen wegen Unwirtschaftlichkeit freiwillig geschlossen haben, können zeitlich befristet zunächst vom 1. bis 31. Januar 2022 Überbrückungshilfe IV beantragen.
Förderzeitraum: Januar bis Juni 2022. Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 15. Juni 2022.

3.2 Neustarthilfe

Neustarthilfe Plus

Die Neustarthilfe Plus unterstützt Soloselbstständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro. Sie wird als Vorschuss für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 ausgezahlt.

Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe ist nicht möglich. Der Antrag kann direkt gestellt werden. Alternativ ist auch eine Antragstellung über einen prüfenden Dritten möglich.
Das Portal für die Direktantragstellung sowie detaillierte Informationen zum Direktantrag finden Sie hier.

Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Sollten Sie noch kein derartiges Zertifikat besitzen, können Sie dieses über das ELSTER-Portal beantragen.
Neustarthilfe Plus kann bis zum 31. März 2022 beantragt werden.

Neustarthilfe 2022

Die Neustarthilfe 2022 unterstützt Soloselbstständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten mit bis zu 4.500 Euro und Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften mit bis zu 18.000 Euro. Sie wird als Vorschuss für die Förderzeiträume Januar bis März 2022 ausgezahlt.
Die Neustarthilfe 2022 kann bis zum 30. April 2022 beantragt werden, entweder als Direktantrag oder über einen prüfenden Dritten.

3.3 Betriebsmitteldarlehen

Die KfW und die WIBank Hessen haben ihre bestehenden Programme zur Betriebsmittelfinanzierung an die aktuellen Gegebenheiten angepasst oder neue Hilfsprogramme ins Leben gerufen.
Alle Förderdarlehen, abgesehen von der Hessen-Mikroliquidität, müssen über die Hausbank beantragt werden!
Hessen-Mikroliquidität (WIBank)
Ergänzendes Darlehen für kleine Unternehmen und Soloselbständige, um zusätzlichen Liquiditätsbedarf zu decken, der durch die aktuelle Corona-Krise entstanden ist und für die Fortführung der unternehmersichen Tätigkeit zwingend erforderlich ist.
Der Darlehensbetrag muss zwischen 3.000 und 35.000 Euro liegen. Es sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich und es besteht ein einheitlicher, ratingunabhängiger Zinssatz von 0,75 Prozent p.a.
Die Laufzeit beträgt 7 Jahre, hiervon sind die ersten beiden Jahre tilgungsfrei. Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne weiter Kosten möglich.
Das Programm Hessen-Mikroliquidität wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.
KfW-Schnellkredit für Unternehmen
Für Anschaffungen und laufende Kosten können kleine und mittelständische Unternehmen einen zu 100 Prozent besicherten Kredit der KfW beantragen. Der maximale Kreditbetrag beträgt bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 bei einer maximalen Kredithöhe von bis zu 800.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre bei einem einheitlichen Zinssatz von 3 Prozent p.a.
Es findet keine Risikoprüfung durch die Hausbank statt, wodurch das Kreditvergabeverfahren stark beschleunigt werden soll.
Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (WIBank)
Über das  Förderprogramm Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen der WIBank können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die KMU-Kriterien erfüllen und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hessen haben, Betriebsmitteldarlehen bis zu 500.000 Euro beantragen.
KfW-Unternehmerkredit, bzw. ERP-Gründerkredit
 Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Umsatz können über das Förderprogramm KfW-Unternehmerkredit, bzw. ERP-Gründerkredit der KfW Betriebsmittelkredite mit bis zu 90 Prozent Risikoübernahme erhalten.
Für große Unternehmen inklusive Haftungsfreistellung
Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern können über das Förderprogramm KfW-Unternehmerkredit Betriebsmittelkredite mit bis zu 80 Prozent Risikoübernahme erhalten.

3.4 Bürgschaften

Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können von der Bürgschaftsbank Hessen bis zu 90 Prozent besichert werden.
Bürgschaften bis 2,5 Millionen Euro
Mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 90 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen Bürgschaften bis 2,5 Millionen an. 
Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro
Mit einer Bürgschaftsquote von 80 Prozent werden die sogenannten Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 312.500 Euro besichert. Diese können besonders schnell erteilt werden, wenn alle Kriterien erfüllt sind.
Landesbürgschaften in der Regel über 2,5 Millionen Euro
Speziell für den Mittelstand vergibt das Land Hessen Landesbürgschaften, um in Kooperation mit der Hausbank sowohl die Finanzierung von Investitionen als auch die finanzielle Überbrückung von Liquiditätsengpässen abzusichern.
Informationen zu den Konditionen für Landesbürgschaften erhalten Sie auf der Website der WIBank.

3.5 Hessen Notfallkasse

Die Notfallkasse Hessen soll die erlittenen wirtschaftlichen Schäden und Nachteile hessischer Unternehmen, nicht-öffentlichen Institu-tionen sowie Bürgerinnen und Bürger, die die Folgen der COVID-19-Pandemie unvorhersehbar und in besonderem Maße getroffen hat, abmildern – und zwar bei denjenigen, die diese Schäden und Nachteile nicht aus anderen Programmen ausgleichen können oder denen der vertretbare Einsatz eigener Mittel bzw. die Inanspruch- nahme von weiteren Finanzierungsalternativen nicht möglich ist.
Mit dem Neuen Hessenplan stellt das Wirtschaftsministerium bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung.Die Einzelunterstützung soll im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen und Betriebe und nicht- öffentlichen Institutionen aller Größenklassen unabhängig von ihrer Rechtsform, deren pandemiebedingte Härten nach dem 11. März 2020 entstanden sind. Die Antragsteller müssen ihren Hauptsitz bzw. ersten Wohnsitz in Hessen haben und hier steuerlich geführt werden.
Die Anträge können über das Onlineportal auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel gestellt werden. Da es sich um Betriebe und Unternehmen handelt, die belegen müssen, warum sie bisher keine oder keine ausreichenden Hilfen erhalten haben, werden die Anträge genau geprüft und dann von einer Kommission bewertet.

3.6 EU-Beihilferegeln der Corona-Programme

Nationale Hilfsmaßnahmen einzelner Mitgliedstaaten für ihre Unternehmen müssen in Brüssel genehmigt werden. Darunter fallen auch die zahlreichen Hilfsmaßnahmen, die die Bundesregierung im Zuge der Corona-Krise auf die Beine gestellt hat. Neben Zuschüssen werden Kredite oder auch Rekapitalisierungsmaßnahmen – zum Beispiel über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) – gewährt. Für diese Maßnahmen gilt ebenfalls der EU-Beihilferahmen.

4. Stellen Sie einen Antrag auf Kurzarbeitergeld!

Unter Kurzarbeit versteht man die vorübergehende Verkürzung oder Einstellung (“Kurzarbeit Null”) der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit, die sich auf den gesamten Betrieb oder bestimmte organisatorisch abgrenzbare Teile eines Betriebes erstreckt.
Kurzarbeitergeld kann Arbeitsplätze sichern und hilft, die Personalkosten zu reduzieren. Den Link zur Agentur und weiteren Informationen finden Sie hier:
Zugang zu Kurzarbeitergeld soll einfacher werden
Das Bundeskabinett hat auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausbreitung des Corona Virus reagiert und am 10. März 2020 beschlossen, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern. Das neue Gesetz soll noch in der ersten Aprilhälfte in Kraft treten. Die neuen Regelungen werden zunächst bis Ende 2020 gelten.

5. Beantragen Sie die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Ansprüche auf den Gesamtsozialversicherungsbeitrag können gestundet werden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für das Unternehmen verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird.
Die Stundung setzt einen entsprechenden Antrag des Unternehmens voraus, wobei das Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen zu belegen ist.
Über den Antrag entscheidet die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre jeweils zuständige Krankenkasse.

6. Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung!

Sie haben eine Betriebsausfallversicherung? Sprechen Sie umgehend mit Ihrem Versicherungsmakler / Ihrem Versicherer, welche Anträge gestellt werden müssen und wie die Versicherung greift.
Falls Sie als Selbstständiger freiwillig in der gesetzlichen Krankenverischerung versichert sind, sollten Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen und die vorrübergehende Herabsetzung der Versicherungsbeiträge prüfen und beantragen.

7. Sichern Sie Ihre Exporte ab!

Nach wie vor übernimmt der Bund Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) für Exporte nach China und andere Coronavirus-Risikogebiete. Auch bestehender Deckungsschutz bleibt uneingeschränkt bestehen. Hermesdeckungen sichern sowohl Schäden in der Phase der Herstellung ab als auch, wenn eine Forderung nach Lieferung ausfällt.

8. Überprüfen Sie Ihre Kostenstruktur!

Überprüfen Sie die Kostenstruktur im Unternehmen. Gibt es insbesondere im Fixkostenbereich länger laufende Verträge (z.B. Versicherungen, Darlehen, Miete, Lieferverträge) die vorrübergehend reduziert oder gestundet werden können? Prüfen Sie auch, ob Sie Ihr Angebot an die aktuelle Situation anpassen und dadurch gegebenenfalls auch Kosten einsparen können.