Gastronomie
Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat startet am 10. Juni einen weiteren Förderaufruf zum Sonderprogramm Gaststätten im ländlichen Raum. Investitionen ab 15.000€ können mit 45 Prozent Zuschuss über das Programm gefördert werden.
Die Höchstfördersumme beträgt 200.000€. Unterstützt werden mit dem Sonderprogramm bauliche Investitionen, die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter und Aufwendungen in moderne elektronische Systeme, die dazu beitragen, Gastronomiebetriebe in ländlichen Regionen zu unterstützen und zu stärken.
Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der WIBank erhältlich: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten