Verkehrsbranche
Unternehmer im Taxi und Mietwagenverkehr
Wenn Sie als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Das sind die unteren Verkehrsbehörden. Grundsätzlich sind es die Gemeindeverwaltungen, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisverwaltungen.
Voraussetzung ist u.a. dass der Unternehmer die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens durch eine Fachkundeprüfung vor der am Wohnsitz zuständigen IHK nachweist. Für den Bereich Mittelhessen ist dies die IHK Lahn-Dill.
Voraussetzung ist u.a. dass der Unternehmer die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens durch eine Fachkundeprüfung vor der am Wohnsitz zuständigen IHK nachweist. Für den Bereich Mittelhessen ist dies die IHK Lahn-Dill.
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