Verkehrsbranche
Unternehmer Omnibusverkehr
Wenn Sie als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder gewerblich mit Pkw Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Dies sind für Omnibuslinien- und Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienziel- Reisen und Mietomnibusverkehr) und Pkw- Linienverkehr die Regierungspräsidenten.
Voraussetzung ist u.a. dass der Unternehmer bzw. die für die Führung der Geschäfte bestellten Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens durch eine Fachkundeprüfung vor der am Wohnsitz zuständigen IHK nachweist. Für den Bereich Mittel- und Südhessen ist dies die IHK Frankfurt.
Dies sind für Omnibuslinien- und Gelegenheitsverkehr (Ausflugsfahrten, Ferienziel- Reisen und Mietomnibusverkehr) und Pkw- Linienverkehr die Regierungspräsidenten.
Voraussetzung ist u.a. dass der Unternehmer bzw. die für die Führung der Geschäfte bestellten Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens durch eine Fachkundeprüfung vor der am Wohnsitz zuständigen IHK nachweist. Für den Bereich Mittel- und Südhessen ist dies die IHK Frankfurt.
Mehr dazu siehe unter "Weitere Informationen".