Standortpolitik

Förderrichtlinie für umweltfreundliche Nutzfahrzeuge EEN

Das Bundesverkehrsministerium hat die Förderrichtlinie zur Förderung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen (EEN) veröffentlicht. Das Förderprogramm bezuschusst die Anschaffung von Lkw und Sattelzugmaschinen (mindestens 7,5 Tonnen) mit Erdgasantrieb (CNG), Flüssigantrieb (LNG) oder bestimmten Elektroantrieben (reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge), die für den Güterverkehr bestimmt sind.
Die Fahrzeuge müssen als serienmäßiges Neufahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat zum Verkauf angeboten werden. Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen.
Der Zuschuss ist abhängig von der Antriebsart und wird wie folgt festgelegt:
- Erdgasantrieb (CNG): 8.000 Euro
- Flüssigerdgasantrieb (LNG) 12.000 Euro
- Elektroantrieb bis einschließlich 12 Tonnen 12.000 Euro
- Elektroantrieb ab 12 Tonnen 40.000 Euro
Die Summe darf insgesamt 40 % der Investitionsmehrkosten nicht überschreiten. Auch Leasing- und Mietkaufverträge können bezuschusst werden.
Der Antragsbeginn wird auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr veröffentlicht und voraussichtlich Mitte Juli 2018 terminiert. Weitere Informationen finden Unternehmen unter nebenstehendem Link zum BAG.