Planung, Infrastruktur, Verkehr

Regionalplan Mittelhessen

Der Regionalplan legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung für die Planungsregion fest. Er ist ein überörtliches, fachlich übergeordnetes Planwerk, in dem vielfältige, oft widerstreitende Nutzungsansprüche planerisch ausgeglichen werden. Dabei können nicht alle raumwirksamen Forderungen und Erwartungen der regionalen Akteure in vollem Umfang berücksichtigt werden.
Der Regionalplan entfaltet Bindungswirkungen für raumbedeutsame Fachplanungen und andere Maßnahmen (§ 4 Hess. Landesplanungsgesetz). Die kommunale Bauleitplanung ist an seinen Inhalt anzupassen (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch).