Mobiliät-Sauberer Antrieb

Nachrüstung Dieselfahrzeuge - Förderung von Hardware Nachrüstung

Das Bundesminist erium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt ab dem 1. Januar 2019 und bis Ende 2020 rund 333 Millionen Euro für die Hardware-Nachrüstungen von leichten und schweren Handwerker- und Lieferfahrzeugen bereit, um die besonders von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte zu unterstützen. Davon können auch Unternehmen mit Sitz im Landkreis Limburg-Weilbung oder im Rhein-Lahn-Kreis profitieren.
Förderberechtigt sind:
  • Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Fahrzeugen der Klassen N1 und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8-7,5t,
  • die ihren Firmensitz in einer der 65 v on Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von mehr als 40 Mikr ogramm/Kubikmeter betroffenen Stadt oder den angrenzenden Landkreisen haben
  • sowie die gewerblichen Fahrzeughalter, deren Firma nennenswerte Aufträge in der Stadt hat (25 Prozent oder mehr der Aufträge pro Jahr bzw. 25 Prozent oder mehr des Umsatzes).
Förderanträge für die Nachrüstung leichter (2,8t - 3,5t zulässige Gesamtmasse) und schwerer (3,5t - 7,5t zulässige Gesamtmasse) Handwerker- und Lieferfahrzeuge können seit dem 1. Januar 2019 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden.
Vor der Beantragung sollten Unternehmen jedoch das Vorliegen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für ihr Fahrzeugmodell beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) prüfen. Mit ersten zugelassenen Nachrüstsystemen wird erst im Laufe des Jahres 2019 gerechnet.
Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt höchstens 60 Prozent der Umrüstungskosten für kleine (40 Prozent für große und 50 Prozent für mittlere) Unternehmen. Für leichte Nutzfahrzeuge (2,8 – 3,5t) sind Zuschüsse von höchstens 3.800 Euro pro Fahrzeug bei Antragstellung bis zum 1. Mai 2019 und höchstens 3.000 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Juni 2019 möglich. Die Umrüstung schwerer Nutzfahrzeuge wird auf 5.000 Euro pro Fahrzeug bei Antragstellung bis zum 1. Mai und 4.000 Euro pro Fahrzeug bis 1. Juni beschränkt. Zusätzlich zu diesen Programmen fördert das BMVI die Nachrüstung von Bussen und schweren Kommunalfahrzeugen. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen stellt Formblätter und Informationen zur Antragsstellung für diese Programme bereit. Weitere Informationen enthält die Förderrichtlinie des
BMVI.
Förderfähig über diese Programme sind nur NOx-Minderungssysteme mit ABE. Mit Stand 02.01.2019 listet das KBA 11 solcher Minderungssysteme für Busse. Für schwere und leichte Nutzfahrzeuge wird erst im Laufe des Jahres 2019 mit solchen zugelassenen Systemen gerechnet.
Die ebenfalls Ende 2018 veröffentlichten technischen Anforderungen an Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme für Pkw sind dagegen keine Förderrichtlinie. Sie werden allerdings die Voraussetzungen für die Zulassung von Nachrüstsystemen für Diesel-Pkw mit Euro 4 und Euro 5 Abgasnorm definieren. Die Bundesregierung plant, nachgerüstete Fahrzeuge dieser Abgasnorm von Fahrverboten auszunehmen. In welchem Umfang dies möglich sein wird und welche Kosten auf Unternehmen mit diesen Fahrzeugen zukommen, ist der zeit nicht abschätzbar. Einige Hersteller von Nachrüstsystemen haben angekündigt, entsprechende Lösungen anbieten zu wollen.