Standortpolitik

Messungen an Schadstoff-Hotspots nicht korrekt

16. Mai 2019 - Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat ein Rechtsgutachten zur Ortsbestimmung von Messungen der Luftqualität veröffentlicht. Aus den Ergebnissen geht hervor, dass die aktuellen Messungen meist über die europarechtlichen Vorgaben hinausgehen. Eine korrektere Positionierung würde demnach häufig zu geringeren Messwerten führen – und damit wohl auch zu anderen verkehrspolitischen Weichenstellungen.
Zur Diskussion um drohende Diesel-Fahrverbote in Frankfurt, Darmstadt und Limburg sagt Dr. Alexander Theiss, Federführer für das Thema Verkehr beim Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK): „Die Messstellen in Hessen stehen häufig an Schadstoff-Hotspots direkt an der Straße, beispielsweise an der Hügelstraße in Darmstadt, an der Limburger Schiede oder am Frankfurter Erlenbruch. Entgegen der üblichen Praxis ist die Luftqualität aber nicht am Ort der höchsten Belastung zu beurteilen.“
Laut DIHK-Rechtsgutachten werde die Luftqualität in Deutschland oftmals strenger ausgelegt, als es EU-Regeln verlangen. Die Folge sind hohe Grenzwertüberschreitungen an zahlreichen Messstationen und dadurch auch drohende Diesel-Fahrverbote in Hessen. Von solchen Fahrverboten ist die Wirtschaft überproportional betroffen, da in den gewerblichen Fuhrparks zu großen Teilen Diesel-Fahrzeuge eingesetzt werden. Für Betriebe in Hessen bedeutet das: Wertverluste und Neuanschaffung von Fahrzeugen, Beschränkungen beim Transport von Waren oder Dienstleistungen sowie Nachteile bei der Erreichbarkeit ihrer Standorte.
„Der HIHK setzt sich für eine verhältnismäßige Umweltpolitik ein“, so Theiss.
Dazu gehöre auch eine Betrachtung, mit welchem Aufwand welche Zielwerte angesteuert werden. Theiss unterstrich, dass realitätsnahe Messergebnisse eine passgenaue Auswahl der tatsächlich notwendigen Eingriffe zur Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte ermöglichten – und damit die Anpassungslasten für Wirtschaft und Bevölkerung reduzieren könnten.
„Aus Umfragen bei unseren Mitgliedern wissen wir, dass sich viele Firmen für die Luftreinhaltung in Hessen stark machen“, so Theiss. Viele Unternehmen hätten bereits in die Umstellung des Fuhrparks auf schadstoffarme Fahrzeuge investiert und führten Maßnahmen im Bereich des betrieblichen Mobilitätsmanagements durch.
Aus Sicht des HIHK sollten die Erkenntnisse aus dem Gutachten durch das Land Hessen und die betroffenen Städte nun in die laufenden Gerichtsverfahren eingebracht werden, um unverhältnismäßige Verkehrsbeschränkungen wie Fahrverbote zu vermeiden.