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Nr. 2198

Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft der Gewerbetreibenden ist im Industrie- und Handelskammergesetz (IHKG) gemäß § 2 Absatz 1 geregelt. Hiernach gehören zur Industrie- und Handelskammer (IHK), sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere nicht rechtsfähige Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer entweder eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte oder eine Verkaufsstelle unterhalten.
Das Gesetz knüpft mit den Worten "zur Gewerbesteuer veranlagt" nicht an die kommunale Gewerbesteuerveranlagung an, sondern an die objektive Gewerbesteuerpflicht. Ob das betreffende Unternehmen tatsächlich zur Zahlung von Gewerbesteuer herangezogen wird, ist unerheblich. Maßgeblich für die Pflichtmitgliedschaft bei der IHK ist die Einstufung der Finanzämter zur Gewerbesteuerpflicht. Eine Überprüfung der Finanzamtsfestsetzungen steht der IHK nicht zu.
Mit Anmeldung eines Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt oder mit Eintragung einer Firma in das Handelsregister des jeweiligen Amtsgerichts wird das Unternehmen damit Mitglied unserer IHK, sofern die in unserem IHK-Bezirk gelegene betriebliche Einrichtung seitens des Finanzamts zur Gewerbesteuer veranlagt wird.
Wir wenden uns selbstverständlich mit einem Schreiben an unsere neuen Mitglieder und informieren auch auf diesem Weg über ihre Mitgliedschaft in unserer IHK. Darüber hinaus erhalten sie mit diesem Begrüßungsschreiben weitere umfängliche Informationen wie beispielsweise über Serviceleistungen der IHK, aber auch zu ihrer Wahlgruppe.
Natürlich haben unsere Mitglieder die Möglichkeit, uns bei allgemeinen sowie individuellen Fragen, die ihr Gewerbe betreffen, in Anspruch zu nehmen. Bitte nehmen Sie unser Angebot gerne wahr.
Mit der IHK-Mitgliedschaft ist auch nach § 3 Absatz 2 des IHKG grundsätzlich die Pflicht zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verbunden. Die Beitragspflicht entsteht gemäß § 3 der Beitragsordnung mit Beginn des Geschäftsjahres.
Der Beitrag berücksichtigt die Leistungsfähigkeit jedes Unternehmens. Die Höhe der Beiträge wird in der Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer Limburg geregelt. Diese beschließt die Vollversammlung jährlich neu und ist unter www.ihk-limburg.de abrufbar.
ANSPRECHPARTNER
Ute Keller
Telefon: 06431 210 113
Fax: 06431 210 5113
u.keller@limburg.ihk.de
Janine Zellner
Telefon: 06431 210 114
Fax: 06431 210 5114
j.zellner@imburg.ihk.de

Ute Pospischil
Finanzen und Organisation
Finanzen und Organisation