Mahnung und Beitreibung

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Limburg steht für die Selbstverwaltung der heimischen Wirtschaft. Die Selbstverwaltung richtet sich nach außen wie nach innen. Sie hat den Zweck der Beratung von Politik und Verwaltung aus Sicht der Wirtschaft und umfasst den Auftrag und das Privileg, die eigenen Angelegenheiten selbst zu regeln. Die IHK steht für weniger staatliche Bürokratie, die ansonsten über höhere Abgaben finanziert werden müsste.
Die Erfüllung der IHK-Aufgaben ist aber auch mit Kosten verbunden, wobei diese von der Wirtschaft über die Vollversammlung, also die von Ihnen gewählten Unternehmensvertreter, kontrolliert werden. Die benötigten Finanzmittel werden nach Maßgabe des durch die Vollversammlung beschlossenen Wirtschaftsplanes aufgebracht. Diese Eigenfinanzierung durch die IHK-Mitglieder garantiert die notwendige finanzielle Unabhängigkeit vom Staat. Selbstverständlich müssen die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel effizient, sparsam und zweckentsprechend verwendet werden, was seit Jahren nicht zuletzt durch unabhängige Prüfungen bestätigt wird.
Für den Bereich des Beitragswesens bedeutet dies, dass die IHK-Beiträge mit dem möglichst geringsten Verwaltungsaufwand festgesetzt und vereinnahmt werden. Dies setzt aber voraus, dass die IHK-Mitglieder ihren Beitrag fristgerecht begleichen. Leider gilt dies nicht für alle IHK-Mitglieder, sodass auch Mahnungen mit einer neuen Zahlungsfrist von 14 Tagen und einer Mahngebühr von 5,00 € versandt werden müssen. Wenn dies auch erfolglos bleibt, muss nach den bestehenden rechtlichen Statuten nach Ablauf dieser Zahlungsfrist der Einzug der säumigen Beiträge über die zuständige Vollstreckungsstelle in die Wege geleitet werden. Dies will die IHK gerne vermeiden, sie ist jedoch dazu bei Nichtbegleichung der Forderungen rechtlich verpflichtet.
Wichtiger Hinweis: In diesem Fall entstehen dem Unternehmen zusätzliche Kosten in Form von einer Beitreibungsgebühr in Höhe von 15,00 € sowie erhebliche Kosten die die Vollstreckungsstellen ihrerseits erheben. Es ist daher für die IHK-Zugehörigen wesentlich günstiger, den Beitrag im Rahmen des Zahlungsziels von 4 Wochen zu überweisen.
Durch diesen höheren Verwaltungsaufwand werden die Personal- und Sachkosten in der IHK erhöht. Auch wird dadurch die Gesamtheit der heimischen Unternehmen finanziell mehr belastet und die einzelnen Unternehmen, die die Forderungen nicht fristgerecht beglichen haben, erfahren darüber hinaus eine überproportionale Mehrbelastung.
Damit die IHK Limburg ihre Ressourcen im Interesse der Unternehmen noch wirtschaftlicher einsetzen kann, ist eine fristgerechte Begleichung der angeforderten IHK-Beiträge erforderlich.