IHK Limburg
Mahnung/Beitreibung
Beiträge, die nicht beglichen sind, werden mit einer neuen Zahlungsfrist von 14 Tagen angemahnt zuzüglich einer Mahngebühr von 5,00 Euro. Bleibt auch danach der Zahlungseingang offen, muss nach den bestehenden rechtlichen Statuten nach Ablauf dieser Zahlungsfrist der Einzug der säumigen Beiträge über die zuständige Vollsteckungsstelle in die Wege geleitet werden.
Wichtiger Hinweis: In diesem Fall entstehen dem Unternehmen zusätzliche Kosten in Form von einer Beitreibungsgebühr in Höhe von 15,00 Euro sowie erhebliche Kosten die die Vollstreckungsstellen ihrerseits erheben. Es ist daher für die IHK-Zugehörigen wesentlich günstiger, den Beitrag im Rahmen des Zahlungsziels von 4 Wochen zu überweisen.