Mitgliedschaft und Finanzen
Fragen zur Mitgliedschaft
1. Wie entsteht die Zugehörigkeit zur IHK?
Die IHK-Zugehörigkeit wird durch das IHK-Gesetz (IHKG) geregelt. Es bedarf daher keiner ausdrücklichen Beitrittserklärung. Die Gewerbeämter und Amtsgerichte informieren die jeweils zuständige IHK über die erfolgten Gewerbeanmeldungen beziehungsweise Eintragun-gen im Handelsregister.
2. Wer gehört der IHK an?
Zur IHK Limburg gehören, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind (auf die tatsächliche Zahlung der Gewerbesteuer kommt es dabei nicht an), natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere nicht rechtsfähige Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der IHK Limburg, dies ist der Landkreis Limburg-Weilburg, entweder eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte oder eine Verkaufsstelle unterhalten.
3. Sonderfälle der IHK-Zugehörigkeit
- Bei ruhendem Geschäftsbetrieb bleibt die IHK-Zugehörigkeit bestehen. In diesen Fällen wird auch der Grundbeitrag erhoben. Unternehmen sind auch dann IHK-zugehörig, wenn sie im IHK-Bezirk nur eine Unselbstständige Betriebsstätte unterhalten. Was unter einer Betriebsstätte zu verstehen ist, ergibt sich aus § 12 Abgabenordnung (AO).
- Komplementärgesellschaften sind in vollem Umfang IHK-zugehörig und beitragspflichtig. Damit soll dem Ziel einer möglichst breiten Verteilung der Grundbeiträge auf alle Mitgliedsunternehmen Rechnung getragen werden. Für Kapitalgesellschaften, deren gewerbliche Tätigkeit sich in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters in nicht mehr als einer der IHK zugehörigen Personengesellschaft erschöpft, sieht die Wirtschaftssatzung 2013 der IHK Limburg vor, dass auf Antrag der zu veranlagende Grundbeitrag auf 150,00 Euro ermäßigt wird.
- Bau- und Montagestellen haben einen Betriebsstättencharakter und werden der IHK zugeordnet, wenn sie länger als sechs Monate bestehen.
- Für das Reisegewerbe gilt als Niederlassung die Gemeinde, in der sich der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit befindet (§ 35 a Abs. 3 GewStG). Liegt dieser Mittelpunkt im Bezirk der IHK Limburg, so trifft auch hier die IHK-Zugehörigkeit zu.