Finanzierung der IHKs
IHKs finanzieren sich über Beiträge ihrer Mitglieder sowie Gebühren und Entgelte für unmittelbare Leistungen.
Die Beiträge der Mitgliedsunternehmen sichern die wirtschaftliche Unabhängigkeit der IHKs vor Einzelinteressen und gegen staatliche Einflussnahme. Sie begründet auch die Legitimation für die Selbstgestaltung hoheitlicher Aufgaben im Auftrag des Staates und im Dienste der Unternehmen.
Die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben und deren Finanzierung, aufgrund der rechtlichen Regelungen und Satzungen, liegen in der Hand der IHK-Vollversammlungen vor Ort. Die von den IHK-Mitgliedern gewählten Unternehmerinnen und Unternehmer entscheiden über die Höhe der Grundbeiträge und Umlagen der Mitgliedsunternehmen, über die Höhe der Gebühren für die Ausübung staatlicher Aufgaben sowie über die Finanzierung besonderer Aktivitäten.
Aus ihren Erträgen finanzieren die IHKs auch ihre Dachorganisation, den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK e.V.). Darin enthalten ist eine Umlage, mit der sich die IHKs an der Finanzierung des Netzes der Deutschen Auslandshandelskammern beteiligen.
Wie berechnet sich der Mitgliedsbeitrag?
Generell zahlt jedes Unternehmen einen jährlichen Grundbeitrag und ggfs. eine Umlage. Der Grundbeitrag ist so gestaffelt, dass er der Leistungsfähigkeit der Unternehmen entspricht. Für die Umlage ist der Gewerbeertrag bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb als Bemessungsgrundlage maßgeblich: wer mehr Gewinne macht, der zahlt auch mehr. Der IHK-Beitrag orientiert sich somit an den finanziellen Möglichkeiten der Betriebe. Er ist zugleich auch eine Form der solidarischen Finanzierung.
Die IHK-Beiträge weichen in den Regionen voneinander ab, weil sie nicht zentral festgesetzt werden, sondern die jeweilige Vollversammlung selbst darüber entscheidet. Eine untere Grenze für die IHK-Finanzen ist dort gesetzt, wo die IHKs ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen müssen.
Zudem unterscheiden sich die Regionen in der Wirtschaftskraft ihrer Unternehmen. Das kann dazu führen, dass eine IHK in einer Region mit schwächerer Wirtschaftskraft etwas höhere Beiträge erheben muss, um ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden.
Warum müssen nicht alle Unternehmen Beiträge zahlen?
Viele Gewerbetreibende sind nur im Nebenberuf oder sonst in sehr geringem Umfang tätig. Diese Gruppe ist per Gesetz vom Beitrag freigestellt. Konkret sind nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen und Personengesellschaften sowie eingetragene Vereine, wenn nach Art und Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb nicht erforderlich ist, beitragsbefreit, wenn ihr Jahresertrag 5.200 Euro nicht überschreitet.
Freigestellt sind darüber hinaus Existenzgründer im Gründungsjahr und im Folgejahr von Grundbeitrag und Umlage sowie im dritten und vierten Jahr von der Umlage, sofern sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und ihr Jahresgewinn 25.000 Euro nicht übersteigt.
Rücklagen als kaufmännische Vorsorge
Zu einer soliden Finanzierung gehören nicht nur in den Unternehmen, sondern auch bei den IHKs Eigenkapital und Rücklagen, die eine angemessene Risikovorsorge ermöglichen. Sie entsprechen dem kaufmännischen Prinzip der Vorsicht. Hierzu gehören die Nettoposition, die Rücklagen sowie der Ergebnisvortrag. Die Nettoposition dient der Finanzierung des unbeweglichen Anlagevermögens, das sind insbesondere die selbst genutzten IHK-Immobilien.
Die Rücklagen, die von der jeweiligen Vollversammlung beschlossen werden, bestehen vor allem aus der allgemeinen Ausgleichsrücklage. Sie soll finanzielle Schwankungen zum Beispiel durch konjunkturbedingt sinkende Beiträge ausgleichen und somit die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gewährleisten. Hinzu kommen zweckgebundene Rücklagen für künftige Projektaufwendungen, die hinreichend zu konkretisieren sind hinsichtlich Verwendungszweck und Umfang sowie Zeitpunkt der voraussichtlichen Inanspruchnahme. Die Liquiditätsrücklagen werden nach einem gemeinsamen Beschluss der IHKs bis Ende 2018
aufgelöst.
aufgelöst.
Darüber hinaus weisen IHKs wie Unternehmen in ihren Bilanzen Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen aus. Ziel ist, diese nicht nur zu passivieren, sondern auch auszufinanzieren. Auf diesem Wege vermeiden die IHKs, im Unterschied zum Umlagesystem der gesetzlichen Rente oder der Beamtenpension, dass Belastungen durch Pensionszusagen aus der Vergangenheit auf zukünftige Generationen verschoben werden. Soweit IHK-Vollversammlungen feststellen, dass die Rücklagen nicht oder nicht in der gebildeten Höhe erforderlich sind, werden diese nach entsprechendem Beschluss reduziert oder aufgelöst.
Transparente Verfahren
Die IHKs erstellen ihre Jahresabschlüsse nach kaufmännischer Rechnungslegung, d. h. in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch. Das Rücklagen entsprechen dem kaufmännischen Prinzip der Vorsicht entspricht nicht nur der Lebenswirklichkeit der Unternehmen, sondern ermöglicht auch eine bessere finanzielle Steuerung als über kameralistische Haushaltssysteme. Dabei werden die Besonderheiten einer IHK als öffentlich-rechtlicher Körperschaft berücksichtigt. Angesichts des Dienstleistungscharakters der IHK-Tätigkeiten nimmt in den Wirtschaftsplänen der Personalaufwand den größten Posten ein.
Die Wirtschaftspläne der IHKs werden von der Geschäftsführung vorbereitet, erst im Finanzausschuss der IHK und dann im Präsidium beraten sowie schließlich von der Vollversammlung diskutiert und verabschiedet. Diese bestellt zwei ehrenamtliche Rechnungsprüfer aus der Unternehmerschaft, die die Einhaltung des Wirtschaftsplanes überwachen. Eine unabhängige Rechnungsprüfungsstelle, die auch Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer ist, prüft zusätzlich zu den ehrenamtlichen Rechnungsprüfern die Jahresabschlüsse. Anschließend beschließt darüber die Vollversammlung, die auch für die Entlastung von Präsidium und Geschäftsführung verantwortlich ist.
Die verabschiedeten Jahresabschlüsse bzw. Auszüge davon stehen im Internet zur Verfügung. Der Bericht der Rechnungsprüfungsstelle geht auch immer an das Landeswirtschaftsministerium als Rechtsaufsicht der IHK, welches die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die IHK überwacht. (Text: DIHK)