Die IHK lebt vom Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement in den Industrie- und Handelskammern hat eine lange Tradition. Die Grundidee lautet: die Angelegenheiten, die die Unternehmer betreffen, selbst in die Hand zu nehmen, und zwar anstelle des Staates.
Entstanden ist die wirtschaftliche Selbstverwaltung der Unternehmen in den Industrie- und Handelskammern aus dem Wunsch der Kaufleute zu Beginn des 19. Jahrhunderts, über ihre Angelegenheiten selbst entscheiden zu wollen, anstelle des Staates. So bestimmen die Unternehmen in den IHKs heute die Projekte und Ziele der IHK-Arbeit selbst, regeln ihre Angelegenheiten durch eigenes Satzungsrecht und befinden über die Verwendung der Kammereinnahmen aus Beiträgen, Gebühren und Entgelten.
Sachverstand aus der Praxis
Die Idee der Eigenverantwortung hat der Staat gerne aufgegriffen und den Kammern inzwischen ein breites Spektrum von über 50 öffentlichen Aufgaben übertragen. Das Pendant dazu ist die gesetzliche Mitgliedschaft, die eine solidarische Finanzierung der Aufgaben sichert. Eine solche Selbstverwaltung ist praxisnah, bürokratiearm und effizient, weil die Betroffenen zu Entscheidungsträgern gemacht werden. Davon profitieren alle. Der Staat, weil er sich den unternehmerischen Sachverstand zu Nutze macht und von vielen Aufgaben entlastet wird. Die Unternehmer, weil sie durch ihre gewählten Vertreter an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Somit ist klar: Die wirtschaftliche Selbstverwaltung der Wirtschaft in den Industrie- und Handelskammern kann nur mit ehrenamtlichem Engagement funktionieren.
Das Ehrenamt macht es möglich, dass die IHK ihre hoheitlichen Aufgaben, wie z. B. in der Berufsbildung und ihren Auftrag als Interessenvertreterin und Dienstleister der regionalen Wirtschaft erfüllen kann. Die Mitwirkung der Unternehmen ist vor allem für den Aufgabenbereich der Gesamtinteressenvertretung gegenüber Bund, Ländern, Kommunen und Verwaltung wesentlich. Außerdem schafft die Einbindung unternehmerischen Sachverstands die notwendige Glaubwürdigkeit der Positionen.
Das Fundament der beruflichen Aus- und Weiterbildung sind die Prüfungsausschüsse. Die ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfer aus der Wirtschaft leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualität und Praxisnähe der Aus- und Fortbildung. Ohne ihre tatkräftige Unterstützung würde es das duale System der Berufsausbildung in seiner heutigen Form nicht geben.
IHK-Gremien
Für die Legitimation der IHK-Arbeit sind die Mitwirkung der Unternehmen und die Einbindung unternehmerischen Sachverstands von entscheidender Bedeutung. Bei der Einbindung der Wirtschaft in Meinungsbildung und Entscheidungsfindung bedient sich die IHK vor allem ihrer Gremien wie Präsidium, Vollversammlung, Ausschüsse und Arbeitskreise, aber auch der Befragungen betroffener Mitglieder ihres Bezirks.
Die Vollversammlung ist das höchste Gremium jeder IHK, sozusagen das Parlament der regionalen gewerblichen Wirtschaft. Die gewählten Unternehmerinnen und Unternehmer bestimmen in ihren regelmäßigen Sitzungen gemäß dem Prinzip „aus der Wirtschaft für die Wirtschaft“ die grundsätzlichen Angelegenheiten und Arbeitsschwerpunkte ihrer IHK. Sie bestimmen die Positionen der IHK und legen auch die Höhe der Beiträge fest und entscheiden, wofür die Mittel verwendet werden.
Die Vollversammlung bündelt die Interessen aller Mitgliedsunternehmen und berücksichtigt es ausgleichend und abwägend als Gesamtinteresse gegenüber Politik, Verwaltung sowie Öffentlichkeit. Darüber hinaus wählt sie den Präsidenten und das Präsidium, ernennet die Ausschüsse und bestellet den Hauptgeschäftsführer.
Das Präsidium wird aus der Mitte der Vollversammlung gewählt. Es besteht aus dem Präsidenten und den Vizepräsidenten, die ihn in seiner Amtsführung unterstützen. In diesem Exekutiv-Organ werden Sitzungen und Beschlüsse der Vollversammlung vorbereitet, die Richtlinien der IHK-Arbeit festgelegt und entscheidende Planungsaufgaben erfüllt.
Der Präsident leitet die Arbeit des Präsidiums und führt den Vorsitz in der Vollversammlung. Gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer vertritt der Präsident die IHK rechtsgeschäftlich und öffentlich.
Die Ausschüsse, Arbeitskreise und ähnliche Gremien bündeln die Interessen der Mitgliedsunternehmen, wirken als deren Sprachrohr und sind Impulsgeber für IHK-Positionen. Sie sind sozusagen die "Brutkästen" der ehrenamtlichen IHK-Arbeit, in denen viel Sachverstand zusammenkommt, wenn sich aus vielen Mitgliedsunternehmen die Experten der jeweiligen Branche oder des spezifi schen Themas auf fachlicher Ebene mit anstehenden Herausforderungen beschäftigen.
In den Ausschüssen und Arbeitskreisen bündeln die Mitglieder die Anliegen der Branche oder die Haltungen zu einem bestimmten aktuellen Thema und setzen sie in konkrete Konzepte, Stellungnahmen oder Positionspapiere um. Damit tragen sie zur Meinungsbildung der regionalen Wirtschaft bei.
Die Ausschüsse sind für fachpolitische Positionen der IHK unverzichtbar, da sie dem kontinuierlichen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Ehren- und Hauptamt zu aktuellen Themen dienen. Sie beraten die Vollversammlung und bereiten Beschlüsse vor.
Arbeitskreise oder spezielle Umfragen haben für die Teilnehmer einen unverbindlicheren Charakter als die institutionelle Einbindung der Ehrenamtsträger, sind jedoch zur Einhaltung der Repräsentativität oder wegen ihrer besonderen Betroffenheit bei speziellen Themen zur Meinungsfindung geeignet.