Demokratie in der IHK
Die Demokratie in den IHKs wird durch die Vollversammlung gewährleistet. Sie ist das höchste Organ der Kammer und wird als das „Parlament der regionalen Wirtschaft“ regelmäßig von den Mitgliedsunternehmen in freier und geheimer Wahl neu gewählt.
Die ehrenamtlich wirkenden Unternehmerinnen und Unternehmer vertreten das Gesamtinteresse aller gewerblichen Unternehmen des IHK-Bezirks gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. Dazu ermitteln sie die verschiedenen Einzelinteressen der Branchen und Unternehmen und wägen sie mit Blick auf das Gemeinwohl ab.
Regelmäßig tritt die Vollversammlung zusammen und entscheidet über die Arbeitsschwerpunkte der IHK, die Finanzen und grundsätzliche Angelegenheiten. Darüber hinaus wählt die Vollversammlung unter anderem den Präsidenten und das Präsidium, ernennt die Ausschüsse und bestellt den Hauptgeschäftsführer.
Den Beschlüssen der Vollversammlung sowie der weiteren ehrenamtlichen Gremien sind die Aktivitäten der hauptamtlichen Mitarbeiter der IHK verpfl ichtet.
Haben nur die Großen das Sagen?
Nein. Jedes IHK-Mitglied hat bei Wahlen eine Stimme – ob Industrieunternehmen, Gemüsehändler oder Taxiunternehmen. Das ist unabhängig davon, wie groß sein Betrieb ist und wie viel Beitrag er zahlt. Dies ist ein entscheidender Vorteil der gesetzlichen Mitgliedschaft.
Dabei sind die Vollversammlungen auch ein Spiegelbild der regionalen Wirtschaftsstruktur. Denn bei der Wahl werden die Unternehmen ihren Branchen entsprechend in Wahlgruppen eingeteilt. So sind alle Branchen, Regionen und Unternehmensgrößen in der Vollversammlung und den anderen IHK-Gremien vertreten. (Text: DIHK)